Lydia Westrich
Logo SPD
Bild1 Bild2 Bild3 Bild4  
Lydia Westrich
----



Besserer Schutz bei Kreditverkäufen

Besserer Schutz bei Kreditverkäufen im Risikobegrenzungsgesetz

Als Antwort auf die wachsende Zahl von Immobilienkreditverkäufen und den häufig daraus resultierenden Schwierigkeiten der Betroffenen mit ihren neuen Kreditgebern hat die SPD-Bundestagsfraktion darauf gedrängt, im Risikobegrenzungsgesetz Maßnahmen zum Schutz von Immobilienkreditnehmern aufzunehmen. Nach langen Verhandlungen wurde das Gesetz Ende Juni 2008 im Bundestag verabschiedet. Für uns Sozialdemokraten gilt: Die Kreditbeziehung, die eine besondere langjährige Vertrauensbeziehung ist, darf den Banken nicht gleichgültig sein. Finanzinvestoren als Käufer von Kreditforderungen geht es im Regelfall nicht um eine langfristige Kundenbeziehung, sondern lediglich um die zeitnahe Realisierung möglichst hoher Renditen durch die Zwangsversteigerung der Wohnimmobilie. Der Kreditnehmer darf hier nicht der Leidtragende eines Kreditforderungsverkaufs sein. Daher haben wir frühzeitig die Initiative zur Verbesserung der Stellung des Kreditnehmers ergriffen. In mehreren Verhandlungsrunden mit der Union haben wir viel für den Kreditnehmer erreicht. Mit den Maßnahmen wird Vorsorge für alle Stadien eines Kredits getroffen: es gibt Schutz, bevor ein Kreditvertrag abgeschlossen wird; es gibt Schutz, wenn der Kreditvertrag gilt und der Kredit bedient wird; und es gibt Schutz, wenn der Kreditvertrag nicht mehr gilt, weil er nicht ordnungsgemäß bedient worden ist. In diesem Maßnahmenpaket wird festgelegt:

  • Kreditinstitute sind verpflichtet, ihre Kunden ausdrücklich über die Möglichkeit von Kreditverkäufen im abzuschließenden Kreditvertrag zu informieren. Und nicht - wie derzeit in der Praxis üblich - bloß in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Darlehensnehmer sind spätestens drei Monate vor einer Änderung beziehungsweise dem Auslaufen des Darlehensvertrages darüber zu informieren, ob eine Anschlussfinanzierung gewährt wird oder das Kreditverhältnis nicht verlängert wird.
  • Kündigungsschutz wird bei Immobiliendarlehen in solchen Fällen eingeführt, in denen der Kreditnehmer mit seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nur geringfügig in Rückstand gerät: Eine Kündigung wegen Zahlungsrückständen ist nur noch dann möglich, wenn der Kreditnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten und zugleich mit mindestens 2,5 Prozent des Nennbetrags des Darlehens in Verzug ist.
  • Der Kreditnehmer muss bei einem Kreditverkauf unverzüglich über den Verkauf informiert werden, wenn die Bank nicht weiterhin für die Bearbeitung des Kredits zuständig ist.
  • Kaufleute erhalten die Möglichkeit, nichtabtretbare Darlehensverträge mit ihren Kreditinstituten abzuschließen. So können sich mittelständische Unternehmen dagegen schützen, dass sie plötzlich neue Gläubiger haben, die schnell Kasse machen wollen oder die die Kreditforderung in eine Beteiligung am Unternehmen umwandeln wollen.

Durch eine Neuregelung der sogenannten Sicherungsgrundschuld wird gewährleistet, dass sich die Position des Darlehensnehmers durch den Kreditverkauf nicht verschlechtert. Jetzt wird sichergestellt, dass dem Kreditnehmer gegenüber dem Finanzinvestor die gleichen Einreden zustehen, die er auch gegenüber seinem ursprünglichen Vertragspartner hätte geltend machen können. Der gutgläubige Erwerb bei Sicherungsgrundschulden wird ausgeschlossen. Eine Sicherungsgrundschuld kann nur fällig werden, wenn sie vorher mit einer Kündigungsfrist von einem halben Jahr gekündigt worden ist. Eine kürzere Kündigungsfrist kann nicht vereinbart werden.

Der Schutz des Kreditnehmers wird darüber hinaus durch die Einführung eines verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruchs gegen den Erwerber der Forderung bei ungerechtfertigter Vollstreckung aus der Unterwerfungserklärung verstärkt. Der Erwerber, der eine unzulässige Vollstreckung betreibt, muss Schadensersatz leisten, auch wenn er in gutem Glauben gehandelt hat. Der Kreditnehmer soll sich zudem künftig effektiv gegen eine zu Unrecht betriebene Zwangsvollstreckung wehren können, indem er zur Erbringung einer Sicherheitsleistung nicht verpflichtet werden soll, wenn er erfolgversprechende Einwendungen gegen ungerechtfertigte Vollstreckungsmaßnahmen geltend macht.

Mit dieser Gesetzesänderung sind Kreditnehmer künftig besser gegen mögliche Schwierigkeiten beim Verkauf ihres Kredites abgesichert.

 


ZurückWeiter

Seitenanfang
Informationen
----
 
Umsatzsteuerbefreiung
Umsatzsteuerbefreiung für die Deutsche Post bleibt vorerst erhalten
...mehr

Schärfere Sanktionen gegen Steuerhinterziehung
Im Mai ist das neue Gesetz zur bekämpfung von Steuerhinterziehung verabschiiedet worden.
...mehr

Neue Vergütungsregeln für Manager
Die exorbitante Entlohnung von Managern, die bereits in den 90er Jahren begann, führte zu einer bislang nicht gekannten Abkopplung der Vorstandsgehälter von der wirtschaftlichen Entwicklung
...mehr

Abwrackprämie II
Die Umwelt- bzw. Abwrackprämie kann jetzt auch online beantragt werden
...mehr

Abwrackprämie
Aktuelle Informationen für Autokäufer und Verkäufer
...mehr

Konjunkturpaket II
Steuern und Abgaben werden gesenkt und dazu gibt es noch den Kinderbonus
...mehr

Aktuell: Neue Gesetze
Gesetzesänderungen zum 1. April 2009
...mehr

Jahressteuergesetz 2009
Vorteile für viele Bürgerinnen und Bürger
...mehr

Wir schaffen Vertrauen
Am 17.10.2008 haben wir das Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte beschlossen. Es geht nicht um Geschenke an die Banken, sondern um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Denn ein funktionierender Finanzmarkt ist wichtig für alle.
...mehr

Lebensarbeitszeit durch Langzeitkonten flexibler gestalten
Gesetzlich geregelte Langzeitkonten machen die Lebensarbeitszeit flexibler und sicherer
...mehr

Erneuerbare Hightech-Energie aus Pirmasens
Parlamentarische Staatssekretärin aus dem Umweltministerium Astrid Klug besucht innovative Energie-Projekte in Pirmasens und Wallhalben
...mehr

Besserer Schutz vor Kreditverkäufen
Kreditnehmer werden bei Verzug besser vor Weiterverkäufen geschützt.
...mehr

Der neue 'Wohn-Riester'
Alles über die neue Eigenheimrente!
...mehr

Mindestlohn
EuGH-Urteil kippt Vergabegesetz: Mindestlöhne müssen nun noch schneller eingeführt werden
...mehr

Schneller DSL-Zugang im ländlichen Raum
Die Informationen meiner Breitband-Internet Veranstaltung zum nachlesen
...mehr

Meine Arbeit im Parlament
Videostrem: Meine Reden im Deutschen Bundestag
...mehr

Gemeinsam gegen den Rechtsextremismus in der Westpfalz
Lydia Westrich bietet für Schulen oder Sportvereine eine Referat über die Zusammenhänge und Hintergründe des Rechtsextremismus in der Westpfalz an.
...mehr

Soziale Demokratie braucht aktive Demokraten
Unsere Grundwerte sind Freiheit,
Gerechtigkeit und Solidarität. Aktive Demokraten können
mitgestalten!

...mehr

Seitenanfang | Kontakt | Drucken | Sitemap | Impressum | Home