Lydia Westrich
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Lydia Westrich
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AKTUELL: Die Finanzkrise

 

Zur Lage der Finanzmärkte: Auswirkungen auf Deutschland

 

Konjunkturpaket II: Steuern und Beiträge sollen gesenkt werden

Um die Auswirkungen der Wirtschaftskrise abzumildern und die Perspektiven der wirtschaftlichen Entwicklung zu verbessern, haben die Fraktionen von Union und SPD den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (16/11740) vorgelegt. Damit wird der vom Kabinett am 14. Januar 2009 beschlossene Pakt für Beschäftigung und Stabilität zur Sicherung der Arbeitsplätze und Stärkung der Wachstumskräfte umgesetzt. Ziel sei es, die Leistungsbereitschaft und Zuversicht der Menschen zu stärken "und bereits im Abschwung die Grundlagen für neue Arbeitsplätze, Innovationen und für eine bessere soziale Infrastruktur zu legen".

Zu den wesentlichen Punkten gehört eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages, die rückwirkend ab 1. Januar 2009 erfolgen soll. Der Grundfreibetrag wird um 170 auf 7834 Euro angehoben. Die übrigen Tarifeckwerte steigen ebenfalls zu diesem Datum um 400 Euro und 2010 um weitere 330 Euro. . Ab 1. Januar 2010 soll der Grundfreibetrag erneut um 117 Euro erhöht werden und würde dann 8004 Euro betragen. Der Eingangsteuersatz wird rückwirkend zum 1. Januar 2009 von 15 auf 14 Prozent gesenkt. Diese Maßnahmen seien langfristig angelegt und würden die Binnennachfrage nachhaltig stärken. Die Steuerausfälle werden für 2009 auf 3,1 Milliarden und für 2010 auf 6 Milliarden Euro beziffert.

Alle Kindergeldberechtigten sollen in diesem Jahr einen Kinderbonus in Höhe von einmalig 100 Euro pro Kind erhalten. Eine Anrechnung dieser Zahlungen auf Sozialleistungen werde es nicht geben. Außerdem werden die Regelsätze für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und in der Sozialhilfe erhöht.

Der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung soll zum 1. Juli um 0,6 Beitragspunkte gesenkt werden. Finanziert werden soll dies durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses um 3,2 Milliarden Euro in diesem Jahr und ab dem nächsten Jahr um 6,3 Milliarden Euro jährlich. Der Beitragssatz zur Arbeitsförderung werde bis Ende 2010 bei 2,9 Prozent stabil gehalten. Bei Kurzarbeit sollen den Arbeitgebern bis 2010 die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden; werden die Arbeitnehmer während einer Kurzarbeitsperiode qualifiziert, werden die gesamten Sozialbeiträge übernommen. Auch für die Kosten von Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit soll es Zuschüsse geben. Die Förderung der Weiterbildung soll verbessert werden.

Für Investitionen der öffentlichen Hand und zur Stärkung von Forschung und Konjunktur will der Bund 16,9 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Davon seien 4 Milliarden für zusätzliche Bundesinvestitionen vorgesehen. Mit 10 Milliarden Euro würden Investitionen von Ländern und Kommunen unterstützt. Das Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage (Abwrackprämie) soll 1,5 Milliarden Euro kosten, das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand 900 Millionen Euro und die Förderung der Forschung im Bereich Mobilität 500 Millionen Euro.

Die Summe von 16,9 Milliarden Euro will der Bund aus einem neuen Sondervermögen "Investitions- und Tilgungsfonds" finanzieren. Dafür soll das Finanzministerium Kredite bis zu einer

Höhe von 21 Milliarden Euro aufnehmen dürfen. Die anfallenden Zinsen seien darin enthalten, schreiben die Fraktionen. Die Tilgung dieses Sondervermögens soll ab 2010 durch den Teil des Bundesbankgewinns erfolgen, der über den für den Bundesetat vorgesehenen Betrag hinaus geht und nicht zur Tilgung des Erblastentilgungsfonds dient. Der Anteil des Bundesbankgewinns für den Haushalt, der derzeit mit 3,5 Milliarden Euro festgeschrieben sei, werde in den Jahren 2011 und 2012 um jeweils 500 Millionen Euro abgesenkt. Vorbild für diesen Fonds sei der Erblastentilgungsfonds, bei dem seit 1995 rund 34 Milliarden Euro aus dem Bundesbankgewinn zur Schuldentilgung eingesetzt worden seien. "Damit wird eine verlässliche Perspektive zur vollständigen Tilgung der Verbindlichkeiten auch dieses Sondervermögens in einem überschaubaren Zeitraum eröffnet", schreiben die Fraktionen.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

 

 

 

Blick nach Vorn: 

Konjunkturpaket I: Investitionen für Deutschland

 

Mit dem Beschäftigungspaket, das das Bundeskabinett am 5. November beschlossen hat, ergänzen wir bereits von der Bundesregierung am 7. Oktober beschlossene Maßnahmen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Mit diesen Maßnahmen sind wir auf einem guten Weg, die Investitionsfähigkeit unserer Wirtschaft zu erhalten und kleinere und mitt­lere Unternehmen zu stärken. Wir schaffen mit diesen Maßnahmen die Voraussetzungen für die rasche Überwindung der Konjunkturschwäche und für die Sicherung von Arbeits­plätzen.

 

I.          Entlastung der Bürgerinnen und Bürger

1.        Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger

Zum 1. Januar 2009 steigt das Wohngeld von durchschnittlich 92 Euro monatlich auf 142 Euro. Profitieren werden rund 800.000 Haushalte, darunter etwa 300.000 Rentnerhaushalte. Um insbesondere einkommensschwache Menschen von steigenden Energiekosten zu entlasten, gibt es rückwirkend zum 1. Oktober 2008 für einen Ein-Personen-Haushalt eine Heizkostenpauschale von 100 Euro, ein Zwei-Personen-Haushalt erhält 130 Euro.

2.        Mehr Kindergeld

Wir haben in der Koalition dafür gesorgt, dass das Kindergeld steigt. Zum 1. Januar 2009 erhöhen wir für das erste und zweite Kind die monatlichen Zah­lungen von 154 Euro auf 164 Euro. Für dritte Kinder steigt das Kindergeld um 16 Euro auf 170 Euro, für vierte und weitere Kinder von 179 Euro auf 195 Euro. Besonders Familien mit kleinen und mittleren Einkommen kommt die Kinder­gelderhöhung zu Gute. Seit unserer Regierungsübernahme haben wir das Kin­dergeld damit zum vierten Mal erhöht - von 112 Euro auf 164 Euro monatlich.

Kinder, deren Eltern ALG II oder Sozialhilfe beziehen, lassen wir nicht im Regen stehen. Sie erhalten jeweils zum Schuljahresbeginn zusätzliche Leistungen für den Schulbedarf von 100 Euro bis zum Abschluss der 10. Klasse. Mit diesem Schulbedarfspaket sollen insbesondere die persönliche Schulausstattung wie Schulranzen, Schreib- und Rechenmaterialien bezahlt werden können.

3.        Mehr Netto vom Brutto

Zum 1. Januar 2009 sinkt der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung auf 2,8 Prozent. Innerhalb von 24 Monaten haben wir damit den Beitragssatz mehr als halbiert. Ende 2006 lag er noch bei 6,5 Prozent. Wir entlasten die Beitrags­zahler damit um über 30 Mrd. Euro. Bei einem Jahres-Brutto-Einkommen von 30.000 Euro ist das für die Beschäftigen eine Entlastung von 555 Euro im Ver­gleich zu 2006.

4.        Steuerabzug von Vorsorgeaufwendungen

Zum 1. Januar 2010 werden wir den Steuerabzug von Vorsorgeaufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung deutlich verbessern. Die Bürgerinnen und Bürger werden dadurch um 9 Mrd. Euro entlastet.

 

II.      Mehr Anreize für private Haushalte

1.        Bessere Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen und Beschäfti­gungsverhältnisse

Wir wissen, dass für Familien die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von höchster Bedeutung ist. Deshalb ist es neben der Kindergelderhöhung ebenso wichtig, die steuerliche Berücksichtigung familienunterstützender und pflegebe­gleitender Dienstleistungen zu vereinfachen und die Spielräume für die Inanspruchnahme solcher Hilfen zu erhöhen. Um Familien besser bei der Be­wältigung des Alltages zu unterstützen, werden wir die steuerliche Förderung deutlich, auf einheitliche 20 Prozent der Aufwendungen, ausweiten.

2.        Verbesserte Absetzbarkeit von Handwerksleistungen

Um private Haushalte zu entlasten und Schwarzarbeit zu bekämpfen, wird die Absetzbarkeit von Handwerksleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisie­rungsmaßnahmen ausgeweitet. Der Steuerbonus wird auf 20 Prozent von 6.000 Euro zum 1. Januar 2009 verdoppelt, also auf bis zu 1.200 Euro.

3.         BEFREIUNG VON DER KFZ-STEUER

Für PKW mit Erstzulassung zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 führen wir befristet eine Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr ein. Wir wollen damit eine Kaufzurückhaltung bis zur Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Verbrauch auflösen. Für Fahrzeuge, die die Euro-5 und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Die Kfz-Steuerentlastung endet in jedem Fall am 31.12. 2010.

III.      Impulse für mehr Investitionen

1.        Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms

Um zusätzliche Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden anzustoßen, werden die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und andere Maß­nahmen um 3 Mrd. Euro für die Jahre 2009 bis 2011 aufgestockt. Mit einge­schlossen ist sowohl die Initiative „Wirtschaftsfaktor Alter“, mit der der altersge­rechte Umbau von Wohnraum durch die KfW gefördert wird, als auch der In­vestitionspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur energetischen Sa­nierung von öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Schulen, Kindergärten, Sport­stätten und auch von Großsiedlungen.

2.        Aufstockung von Infrastruktur- und Wirtschaftsstrukturprogrammen

Für wichtige Infrastrukturvorhaben strukturschwacher Kommunen werden die Infrastrukturprogramme der KfW um 3 Mrd. Euro aufgestockt. Die Zinskonditio­nen werden dabei für einen befristeten Zeitraum besonders günstig gestaltet. Außerdem sollen die Bundesländer im Rahmen ihrer Kommunalaufsicht dafür sorgen, dass auch finanzschwache Kommunen auf das Programm zugreifen können.

Um die Finanzmittel zur „Verbesserung der regionalen Wirtsschaftstruktur“ zu erhöhen stellt der Bund den Ländern zusätzlich 200 Mio. Euro zur Verfügung.

3.        Auflegung eines „Innovations- und Investitionsprogramms Verkehr“

Um dringliche Verkehrsinvestitionen beschleunigt umsetzen zu können, wird ein „Innovations- und Investitionsprogramm Verkehr“ mit einem Volumen von insgesamt 2 Mrd. Euro für die Jahre 2009 und 2010 aufgelegt. Berücksichtigung finden das Programm „Schiene“ sowie Maßnahmen für Lärmschutz, zur In­standhaltung und zum Ausbau von Bundesfernstraßen und zur Substanzerhal­tung von Wasserstraßen. Damit werden gezielt konjunkturelle Akzente gesetzt. Weiterhin sollen Straßenbauprojekte, die bereits grundsätzlich als geeignet für eine öffentlich-rechtliche Partnerschaft identifiziert worden sind, beschleunigt umgesetzt werden.

 

4.        Bessere Abschreibungsmöglichkeiten

Zum 1. Januar 2009 führen wir die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 25 Prozent ein. Die Rege­lung ist befristet auf zwei Jahre. Mit dieser Maßnahme fördern wir gezielt neue Investitionen von Unternehmen.

Ebenfalls befristet für zwei Jahre ist die erweiterte Sonderabschreibung für klei­nere und mittlere Unternehmen (KMU) möglich. Hierbei werden die relevanten Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen auf 335.000 Euro bzw. 200.000 Euro erhöht.

 

IV.     Förderung von Innovation und Energieeffizienz

1.        Förderung ökoeffizienter Fahrzeuge

Wir wollen die Entwicklung und Verbreitung ökoeffizienter Fahrzeuge fördern und dabei gleichzeitig der Automobilbranche diesen Anpassungsprozess er­leichtern: Wir werden die Umstellung der Kfz-Steuer auf eine CO2- und schad­stoffbezogene Besteuerung mit Wirkung ab 2011 zügig vorantreiben und auf eine Übertragung der Kfz-Steuer auf den Bund hinwirken.

Auf europäischer Ebene werden wir darauf drängen, die angestrebte Regelung der CO2-Emissionen von Pkw ab 2012 so auszugestalten, dass die Belastun­gen für die Automobilindustrie verkraftbar sind.

2.        Entwicklung moderner Fahrzeugtechnologie

Wir wollen erreichen, dass die Finanzierungsziele der Europäischen Investiti­onsbank (EIB) für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationskredite von 7,2 Mrd. Euro in 2007 auf 10 Mrd. Euro in 2009 aufgestockt werden, um u. a. die Entwicklung moderner Fahrzeugtechnologie voranzutreiben.

Darüber hinaus wollen wir erreichen, dass das jährliche Kreditvolumen der EIB zur Unterstützung von KMU von ca. 5 Mrd. Euro in 2007 auf jeweils 8 Mrd. Euro in 2009 und 2010 erhöht wird, wovon kleinere Zulieferer der Automobilindustrie profitieren würden.

3.        Innovationsförderung

Um insbesondere auch in schwierigeren Zeiten generell Innovationen und Energieeffizienz zu fördern, wird die KfW ihre bisherigen Maßnahmen im Be­reich der Innovationsförderung und -umsetzung deutlich verstärken. Gleichzeitig wird die KfW ihr Angebot an Beteiligungskapital aufstocken, damit junge inno­vative Unternehmen einfacher zu einer Anschlussfinanzierung finden.

 

 

V.       Sicherheitsnetz für Beschäftigte

1.        Beschäftigungssicherung mit Weiterqualifizierung verknüpfen

Das Sonderprogramm für ältere und geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (WegeBau) wird flächendeckend ausgebaut, um durch berufs­begleitende Weiterbildung Entlassungen zu verhindern.

2.        Mehr Vermittler

Wir schaffen 1.000 zusätzliche Vermittlerstellen in den Agenturen für Arbeit, damit die Vermittlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbessert wird, die sich in der Kündigungsphase befinden (Job-to-Job-Vermittlung).

3.        Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

Befristet auf ein Jahr werden wir die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von bisher 12 Monaten auf 18 Monate verlängern. Die Phase der Kurzarbeit soll möglichst für die Weiterqualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mern genutzt werden können.

 

Vor dem Hintergrund einer sich abschwächenden Konjunktur handeln wir in der Großen Koalition entschlossen und zielstrebig. Wir tun alles, um Arbeitsplätze zu sichern, kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen und die Konjunktur zu stärken. Konkret heißt das, dass

·        die Lohnnebenkosten stabil bleiben und mehr Netto vom Brutto bleibt,

·        die Kaufkraft der Menschen durch die Kindergeld- und Wohngelderhöhung gestärkt wird,

·        private Haushalte als Auftraggeber und Arbeitgeber entlastet werden,

·        der Steuerabzug von Krankenversicherungsbeiträgen deutlich erhöht wird,

·        wir ein Sicherheitsnetz für Beschäftigung spannen,

·        das Kreditangebot der privaten Bankwirtschaft verstärkt und die Kreditversorgung der Wirtschaft und des Mittelstandes gesichert wird,

·        das Co2-Gebäudesanierungsprogramm weiter aufgestockt wird,

·        wichtige Infrastrukturvorhaben strukturschwacher Kommunen weiter unterstützt werden,

·        bessere Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter geschaffen werden, damit Unternehmen weiter investieren,

·        wir die Entwicklung und Verbreitung ökoeffizienter Fahrzeuge und

·        generell Innovation und Energieeffizienz fördern.

 

Die Maßnahmen der Bundesregierung fördern in den Jahren 2009 und 2010 Investitionen und Aufträge von Unternehmen, privaten Haushalten und Kommunen in einer Größenord­nung von rd. 50 Mrd. Euro. Darüber hinaus gewährleisten Maßnahmen zur Sicherung der Finanzierung und Liquidität bei Unternehmen die Finanzierung von Investitionen im Um­fang von gut 20 Mrd. Euro. Zusammen mit dem vom Kabinett am 7. Oktober 2008 be­schlossenen Maßnahmen werden allein in den Jahren 2009und 2010 insgesamt rd. 32 Mrd. Euro aus den öffentlichen Gesamthaushalten zur Verfügung gestellt.


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