Zur Lage der Finanzmärkte: Auswirkungen auf Deutschland
Konjunkturpaket II: Steuern und Beiträge sollen gesenkt werden
Um die Auswirkungen der Wirtschaftskrise abzumildern und die Perspektiven der wirtschaftlichen Entwicklung zu verbessern, haben die Fraktionen von Union und SPD den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (16/11740) vorgelegt. Damit wird der vom Kabinett am 14. Januar 2009 beschlossene Pakt für Beschäftigung und Stabilität zur Sicherung der Arbeitsplätze und Stärkung der Wachstumskräfte umgesetzt. Ziel sei es, die Leistungsbereitschaft und Zuversicht der Menschen zu stärken "und bereits im Abschwung die Grundlagen für neue Arbeitsplätze, Innovationen und für eine bessere soziale Infrastruktur zu legen".
Zu den wesentlichen Punkten gehört eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages, die rückwirkend ab 1. Januar 2009 erfolgen soll. Der Grundfreibetrag wird um 170 auf 7834 Euro angehoben. Die übrigen Tarifeckwerte steigen ebenfalls zu diesem Datum um 400 Euro und 2010 um weitere 330 Euro. . Ab 1. Januar 2010 soll der Grundfreibetrag erneut um 117 Euro erhöht werden und würde dann 8004 Euro betragen. Der Eingangsteuersatz wird rückwirkend zum 1. Januar 2009 von 15 auf 14 Prozent gesenkt. Diese Maßnahmen seien langfristig angelegt und würden die Binnennachfrage nachhaltig stärken. Die Steuerausfälle werden für 2009 auf 3,1 Milliarden und für 2010 auf 6 Milliarden Euro beziffert.
Alle Kindergeldberechtigten sollen in diesem Jahr einen Kinderbonus in Höhe von einmalig 100 Euro pro Kind erhalten. Eine Anrechnung dieser Zahlungen auf Sozialleistungen werde es nicht geben. Außerdem werden die Regelsätze für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren in der Grundsicherung für Arbeitssuchende und in der Sozialhilfe erhöht.
Der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung soll zum 1. Juli um 0,6 Beitragspunkte gesenkt werden. Finanziert werden soll dies durch eine Erhöhung des Bundeszuschusses um 3,2 Milliarden Euro in diesem Jahr und ab dem nächsten Jahr um 6,3 Milliarden Euro jährlich. Der Beitragssatz zur Arbeitsförderung werde bis Ende 2010 bei 2,9 Prozent stabil gehalten. Bei Kurzarbeit sollen den Arbeitgebern bis 2010 die Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet werden; werden die Arbeitnehmer während einer Kurzarbeitsperiode qualifiziert, werden die gesamten Sozialbeiträge übernommen. Auch für die Kosten von Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit soll es Zuschüsse geben. Die Förderung der Weiterbildung soll verbessert werden.
Für Investitionen der öffentlichen Hand und zur Stärkung von Forschung und Konjunktur will der Bund 16,9 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Davon seien 4 Milliarden für zusätzliche Bundesinvestitionen vorgesehen. Mit 10 Milliarden Euro würden Investitionen von Ländern und Kommunen unterstützt. Das Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage (Abwrackprämie) soll 1,5 Milliarden Euro kosten, das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand 900 Millionen Euro und die Förderung der Forschung im Bereich Mobilität 500 Millionen Euro.
Die Summe von 16,9 Milliarden Euro will der Bund aus einem neuen Sondervermögen "Investitions- und Tilgungsfonds" finanzieren. Dafür soll das Finanzministerium Kredite bis zu einer
Höhe von 21 Milliarden Euro aufnehmen dürfen. Die anfallenden Zinsen seien darin enthalten, schreiben die Fraktionen. Die Tilgung dieses Sondervermögens soll ab 2010 durch den Teil des Bundesbankgewinns erfolgen, der über den für den Bundesetat vorgesehenen Betrag hinaus geht und nicht zur Tilgung des Erblastentilgungsfonds dient. Der Anteil des Bundesbankgewinns für den Haushalt, der derzeit mit 3,5 Milliarden Euro festgeschrieben sei, werde in den Jahren 2011 und 2012 um jeweils 500 Millionen Euro abgesenkt. Vorbild für diesen Fonds sei der Erblastentilgungsfonds, bei dem seit 1995 rund 34 Milliarden Euro aus dem Bundesbankgewinn zur Schuldentilgung eingesetzt worden seien. "Damit wird eine verlässliche Perspektive zur vollständigen Tilgung der Verbindlichkeiten auch dieses Sondervermögens in einem überschaubaren Zeitraum eröffnet", schreiben die Fraktionen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Blick nach Vorn:
Konjunkturpaket I: Investitionen für
Deutschland
Mit dem Beschäftigungspaket,
das das Bundeskabinett am 5. November beschlossen hat, ergänzen wir bereits von
der Bundesregierung am 7. Oktober beschlossene Maßnahmen zur Entlastung der
Bürgerinnen und Bürger. Mit diesen Maßnahmen sind wir auf einem guten Weg, die
Investitionsfähigkeit unserer Wirtschaft zu erhalten und kleinere und mittlere
Unternehmen zu stärken. Wir schaffen mit diesen Maßnahmen die Voraussetzungen für
die rasche Überwindung der Konjunkturschwäche und für die Sicherung von Arbeitsplätzen.
I.
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger
1.
Heizkostenzuschuss
für Wohngeldempfänger
Zum 1. Januar
2009 steigt das Wohngeld von durchschnittlich 92 Euro monatlich auf 142 Euro.
Profitieren werden rund 800.000 Haushalte, darunter etwa 300.000
Rentnerhaushalte. Um insbesondere einkommensschwache Menschen von steigenden
Energiekosten zu entlasten, gibt es rückwirkend zum 1. Oktober 2008 für einen
Ein-Personen-Haushalt eine Heizkostenpauschale von 100 Euro, ein
Zwei-Personen-Haushalt erhält 130 Euro.
2.
Mehr
Kindergeld
Wir haben in der
Koalition dafür gesorgt, dass das Kindergeld steigt. Zum 1. Januar 2009
erhöhen wir für das erste und zweite Kind die monatlichen Zahlungen von 154
Euro auf 164 Euro. Für dritte Kinder steigt das Kindergeld um 16 Euro auf 170
Euro, für vierte und weitere Kinder von 179 Euro auf 195 Euro. Besonders
Familien mit kleinen und mittleren Einkommen kommt die Kindergelderhöhung zu
Gute. Seit unserer Regierungsübernahme haben wir das Kindergeld damit zum vierten
Mal erhöht - von 112 Euro auf 164 Euro monatlich.
Kinder, deren
Eltern ALG II oder Sozialhilfe beziehen, lassen wir nicht im Regen stehen. Sie erhalten
jeweils zum Schuljahresbeginn zusätzliche Leistungen für den Schulbedarf von
100 Euro bis zum Abschluss der 10. Klasse. Mit diesem Schulbedarfspaket sollen
insbesondere die persönliche Schulausstattung wie Schulranzen, Schreib- und
Rechenmaterialien bezahlt werden können.
3.
Mehr Netto vom Brutto
Zum 1. Januar 2009
sinkt der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung auf 2,8 Prozent.
Innerhalb von 24 Monaten haben wir damit den Beitragssatz mehr als halbiert.
Ende 2006 lag er noch bei 6,5 Prozent. Wir entlasten die Beitragszahler damit
um über 30 Mrd. Euro. Bei einem Jahres-Brutto-Einkommen von 30.000 Euro ist das
für die Beschäftigen eine Entlastung von 555 Euro im Vergleich zu 2006.
4.
Steuerabzug
von Vorsorgeaufwendungen
Zum 1. Januar
2010 werden wir den Steuerabzug von Vorsorgeaufwendungen für die Kranken- und
Pflegeversicherung deutlich verbessern. Die Bürgerinnen und Bürger werden
dadurch um 9 Mrd. Euro entlastet.
II.
Mehr Anreize für private
Haushalte
1.
Bessere
Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen und Beschäftigungsverhältnisse
Wir wissen, dass
für Familien die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von höchster Bedeutung
ist. Deshalb ist es neben der Kindergelderhöhung ebenso wichtig, die
steuerliche Berücksichtigung familienunterstützender und pflegebegleitender
Dienstleistungen zu vereinfachen und die Spielräume für die Inanspruchnahme
solcher Hilfen zu erhöhen. Um Familien besser bei der Bewältigung des Alltages
zu unterstützen, werden wir die steuerliche Förderung deutlich, auf einheitliche
20 Prozent der Aufwendungen, ausweiten.
2.
Verbesserte
Absetzbarkeit von Handwerksleistungen
Um private Haushalte
zu entlasten und Schwarzarbeit zu bekämpfen, wird die Absetzbarkeit von
Handwerksleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
ausgeweitet. Der Steuerbonus wird auf 20 Prozent von 6.000 Euro zum
1. Januar 2009 verdoppelt, also auf bis zu 1.200 Euro.
3.
BEFREIUNG VON DER KFZ-STEUER
Für
PKW mit Erstzulassung zwischen dem 5. November 2008
und dem 30. Juni 2009 führen wir befristet eine Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr ein. Wir wollen damit eine
Kaufzurückhaltung bis zur Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Verbrauch
auflösen. Für Fahrzeuge, die die Euro-5 und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert
sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Die
Kfz-Steuerentlastung endet in jedem Fall am 31.12. 2010.
III. Impulse für mehr Investitionen
1.
Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms
Um zusätzliche Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden anzustoßen, werden die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm
und andere Maßnahmen um 3 Mrd. Euro für die Jahre 2009 bis 2011 aufgestockt. Mit
eingeschlossen ist sowohl die Initiative „Wirtschaftsfaktor Alter“, mit der
der altersgerechte Umbau von Wohnraum durch die KfW gefördert wird, als auch der Investitionspakt
zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur energetischen Sanierung von
öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Schulen, Kindergärten, Sportstätten und auch
von Großsiedlungen.
2.
Aufstockung
von Infrastruktur- und Wirtschaftsstrukturprogrammen
Für wichtige
Infrastrukturvorhaben strukturschwacher Kommunen werden die Infrastrukturprogramme
der KfW um 3 Mrd. Euro aufgestockt. Die Zinskonditionen werden dabei für einen
befristeten Zeitraum besonders günstig gestaltet. Außerdem sollen die
Bundesländer im Rahmen ihrer Kommunalaufsicht dafür sorgen, dass auch
finanzschwache Kommunen auf das Programm zugreifen können.
Um die
Finanzmittel zur „Verbesserung der regionalen Wirtsschaftstruktur“ zu erhöhen
stellt der Bund den Ländern zusätzlich 200 Mio. Euro zur Verfügung.
3.
Auflegung
eines „Innovations- und Investitionsprogramms Verkehr“
Um dringliche
Verkehrsinvestitionen beschleunigt umsetzen zu können, wird ein „Innovations-
und Investitionsprogramm Verkehr“ mit einem Volumen von insgesamt 2 Mrd. Euro
für die Jahre 2009 und 2010 aufgelegt. Berücksichtigung finden das Programm
„Schiene“ sowie Maßnahmen für Lärmschutz, zur Instandhaltung und zum Ausbau
von Bundesfernstraßen und zur Substanzerhaltung von Wasserstraßen. Damit
werden gezielt konjunkturelle Akzente gesetzt. Weiterhin sollen
Straßenbauprojekte, die bereits grundsätzlich als geeignet für eine
öffentlich-rechtliche Partnerschaft identifiziert worden sind, beschleunigt
umgesetzt werden.
4.
Bessere
Abschreibungsmöglichkeiten
Zum
1. Januar 2009 führen wir die degressive Abschreibung für bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 25 Prozent ein. Die Regelung
ist befristet auf zwei Jahre. Mit dieser Maßnahme fördern wir gezielt neue
Investitionen von Unternehmen.
Ebenfalls
befristet für zwei Jahre ist die erweiterte Sonderabschreibung für kleinere
und mittlere Unternehmen (KMU) möglich. Hierbei werden die relevanten
Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen auf 335.000 Euro bzw. 200.000 Euro erhöht.
IV. Förderung
von Innovation und Energieeffizienz
1.
Förderung
ökoeffizienter Fahrzeuge
Wir wollen die Entwicklung und Verbreitung
ökoeffizienter Fahrzeuge fördern und dabei gleichzeitig der Automobilbranche diesen Anpassungsprozess erleichtern:
Wir werden die Umstellung der
Kfz-Steuer auf eine CO2- und schadstoffbezogene
Besteuerung mit Wirkung ab 2011 zügig vorantreiben und auf eine Übertragung der
Kfz-Steuer auf den Bund hinwirken.
Auf europäischer Ebene werden wir darauf
drängen, die angestrebte Regelung der CO2-Emissionen
von Pkw ab 2012 so auszugestalten, dass die Belastungen für die
Automobilindustrie verkraftbar sind.
2.
Entwicklung moderner
Fahrzeugtechnologie
Wir wollen erreichen, dass die
Finanzierungsziele der Europäischen Investitionsbank (EIB) für Forschungs-,
Entwicklungs- und Innovationskredite von 7,2 Mrd. Euro in 2007 auf 10 Mrd.
Euro in 2009 aufgestockt werden, um u. a. die Entwicklung moderner Fahrzeugtechnologie voranzutreiben.
Darüber hinaus wollen wir erreichen, dass das
jährliche Kreditvolumen der EIB zur Unterstützung von KMU von ca. 5 Mrd. Euro
in 2007 auf jeweils 8 Mrd. Euro in 2009 und 2010 erhöht wird, wovon kleinere
Zulieferer der Automobilindustrie profitieren würden.
3.
Innovationsförderung
Um
insbesondere auch in schwierigeren Zeiten generell Innovationen und Energieeffizienz zu fördern, wird die KfW
ihre bisherigen Maßnahmen im Bereich der Innovationsförderung und -umsetzung
deutlich verstärken. Gleichzeitig wird die KfW ihr Angebot an
Beteiligungskapital aufstocken, damit junge innovative Unternehmen einfacher
zu einer Anschlussfinanzierung finden.
V. Sicherheitsnetz
für Beschäftigte
1.
Beschäftigungssicherung mit
Weiterqualifizierung verknüpfen
Das
Sonderprogramm für ältere und geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer (WegeBau) wird flächendeckend ausgebaut, um durch berufsbegleitende
Weiterbildung Entlassungen zu verhindern.
2.
Mehr Vermittler
Wir
schaffen 1.000 zusätzliche Vermittlerstellen in den Agenturen für Arbeit, damit
die Vermittlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbessert wird, die
sich in der Kündigungsphase befinden (Job-to-Job-Vermittlung).
3.
Verlängerung des
Kurzarbeitergeldes
Befristet
auf ein Jahr werden wir die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld von bisher 12
Monaten auf 18 Monate verlängern. Die Phase der Kurzarbeit soll möglichst für die
Weiterqualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genutzt werden
können.
Vor dem Hintergrund einer sich abschwächenden Konjunktur handeln wir in
der Großen Koalition entschlossen und zielstrebig. Wir tun alles, um
Arbeitsplätze zu sichern, kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen und
die Konjunktur zu stärken. Konkret heißt das, dass
·
die Lohnnebenkosten stabil bleiben und mehr Netto vom Brutto
bleibt,
·
die Kaufkraft der Menschen durch die Kindergeld- und Wohngelderhöhung
gestärkt wird,
·
private Haushalte als Auftraggeber und Arbeitgeber entlastet
werden,
·
der Steuerabzug von Krankenversicherungsbeiträgen deutlich
erhöht wird,
·
wir ein Sicherheitsnetz für Beschäftigung spannen,
·
das Kreditangebot der privaten Bankwirtschaft verstärkt und
die Kreditversorgung der Wirtschaft und des Mittelstandes gesichert wird,
·
das Co2-Gebäudesanierungsprogramm weiter
aufgestockt wird,
·
wichtige Infrastrukturvorhaben strukturschwacher Kommunen
weiter unterstützt werden,
·
bessere Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche
Wirtschaftsgüter geschaffen werden, damit Unternehmen weiter investieren,
·
wir die Entwicklung und Verbreitung ökoeffizienter Fahrzeuge
und
·
generell Innovation und Energieeffizienz fördern.
Die Maßnahmen
der Bundesregierung fördern in den Jahren 2009 und 2010 Investitionen und
Aufträge von Unternehmen, privaten Haushalten und Kommunen in einer Größenordnung
von rd. 50 Mrd. Euro. Darüber hinaus gewährleisten Maßnahmen zur Sicherung der
Finanzierung und Liquidität bei Unternehmen die Finanzierung von Investitionen
im Umfang von gut 20 Mrd. Euro. Zusammen mit dem vom Kabinett am 7. Oktober
2008 beschlossenen Maßnahmen werden allein in den Jahren 2009und 2010
insgesamt rd. 32 Mrd. Euro aus den öffentlichen Gesamthaushalten zur Verfügung
gestellt.






