Enquetekommission

Eine Enquetekommissionen setzt der Deutsche Bundestag zu seiner politischen Meinungsbildung ein. Der Begriff "Enquete" stammt vom Lateinischen inquirere, das nachforschen und prüfen bedeutet. Eine Enquetekommission wird eingesetzt, wenn mindestens ein Viertel aller Abgeordneten im Deutschen Bundestag einen Antrag zur Einsetzung unterstützen. Einer Enquetekommission gehören stets gleich viele Parlamentarier/-innen und Sachverständige an. In beiden Gruppen spiegeln sich die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag wider. Enquetekommissionen erarbeiten Berichte, die dem Parlament bei seinen Entscheidungen helfen und die Öffentlichkeit informieren sollen.