23.November 2004
Im
Dienste der Bürger – Der Petitionsausschuss

Der
Petitionsausschuss ist die zentrale Anlaufstelle im Deutschen Bundestag für die
Sorgen, Nöte und Anregungen aller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland.
Er kann vermittelnd eingreifen, wenn es um
Probleme mit Bundesbehörden und anderen Einrichtungen geht, die der
Aufsicht des Bundes unterliegen. Er hat außerdem das Recht, auf Änderungen in
der Bundesgesetzgebung zu drängen, z.B. um Lücken im System zu schließen.

Durchschnittlich
über 15.000 Eingaben erreichen jährlich den Petitionsausschuss. Manche von
ihnen erledigen sich schon im frühen Stadium – sei es, dass ein Rat gegeben
oder eine Auskunft erteilt wird, sei es, dass es manchmal genügt, allein den
Petitionsausschuss einzuschalten, damit Ermessen zugunsten des Petenten ausgeschöpft und die Probleme möglichst
pragmatisch gelöst werden. Bei anderen Fällen sind komplexe Moderationsverfahren
mit Anhörung aller Beteiligten notwendig.
Insgesamt
lässt sich feststellen, dass in den vergangenen Jahren bei nahezu jeder zweiten
Petition etwas für die Petenten erreicht werden
konnte. Dies ist zwar nicht immer die vom Petenten
gewünschte Lösung, aber oft ein Kompromiss, der von allen als akzeptabel
angesehen wird. Einige Beispiele:
-
Ein Ehepaar wandte sich an den Petitionsausschuss
mit der Beschwerde, dass in ihrem Ortsteil keine Zweigstelle der Deutschen Post
mehr bestehe und auch die Aufstellung eines Briefmarkenautomaten abgelehnt
worden sei. In dem Ortsteil, in dem auch viele ältere Menschen lebten, könne
nun nicht einmal mehr eine Briefmarke gekauft werden. Die Prüfung durch den
Petitionsausschuss ergab, dass nach den gesetzlichen Vorgaben die Post
verpflichtet ist, in einem solchen Fall zumindest einen mobilen Postservice
anzubieten. Die Post teilte daraufhin mit, dass sie diese Vorgabe unverzüglich
umsetzen würde.
-
Ein
gemeinnütziger Verein für die Durchführung von Hilfsgütertransporten forderte
für seine Fahrzeuge die Befreiung von der Autobahnmaut. Der Petitionsausschuss
regte daraufhin eine Erweiterung der Ausnahmeregelungen in dieser Hinsicht an.
Private Organisationen, die ehrenamtlich Hilfsgütertransporte durchführen,
sollen die ihnen zugekommenen Spendengelder auch ungeschmälert für ihre Arbeit
verwenden können. Der Ausschuss empfahl daher, die Petition der Bundesregierung
und den Fraktionen als Material zu überweisen. Im September 2004 wurde das
Autobahnmautgesetz entsprechend geändert.
-
Ein Petent regte an, den
Einsatz von Skybeamern im Frühjahr und Herbst zu
untersagen, um zu verhindern, dass Zugvögel und die Himmelsbeobachtung durch
Sternwarten beeinträchtigt werden. Im Rahmen seiner Prüfung stellte der
Petitionsausschuss fest, dass zwar eine Licht-Leitlinie existiert, aber keine
Vorgaben hinsichtlich weitreichender
Lichtabstrahlungen. Der Petitionsausschuss entschied, die Petition an das
Bundesministerium für Umwelt und die Länder weiterzuleiten. Diese sollen
prüfen, ob eine einheitliche Regelung in diesem Fall notwendig ist, um Zugvögel
besser zu schützen.
Weil das
Petitionsrecht ein allgemeines Recht ist, muss es auch mühelos in Anspruch
genommen werden können. Deshalb gilt für denjenigen, der eine Petition
einreichen will, nur die Vorgabe, sich schriftlich - mit Adresse und Unterschrift – zu äußern.
Unter www.bundestag.de/kontakt
findet sich ein Vordruck, der das Einreichen von Petitionen erleichtert.
Ausreichend ist aber auch jeder formlose Brief.
