23.November 2004

Im Dienste der Bürger – Der Petitionsausschuss

                     

 

Der Petitionsausschuss ist die zentrale Anlaufstelle im Deutschen Bundestag für die Sorgen, Nöte und Anregungen aller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Er kann vermittelnd eingreifen, wenn es um  Probleme mit Bundesbehörden und anderen Einrichtungen geht, die der Aufsicht des Bundes unterliegen. Er hat außerdem das Recht, auf Änderungen in der Bundesgesetzgebung zu drängen, z.B. um Lücken im System zu schließen.

                                                                                    

Durchschnittlich über 15.000 Eingaben erreichen jährlich den Petitionsausschuss. Manche von ihnen erledigen sich schon im frühen Stadium – sei es, dass ein Rat gegeben oder eine Auskunft erteilt wird, sei es, dass es manchmal genügt, allein den Petitionsausschuss einzuschalten, damit Ermessen zugunsten des Petenten ausgeschöpft und die Probleme möglichst pragmatisch gelöst werden. Bei anderen Fällen sind komplexe Moderationsverfahren mit Anhörung aller Beteiligten notwendig.

                  

Insgesamt lässt sich feststellen, dass in den vergangenen Jahren bei nahezu jeder zweiten Petition etwas für die Petenten erreicht werden konnte. Dies ist zwar nicht immer die vom Petenten gewünschte Lösung, aber oft ein Kompromiss, der von allen als akzeptabel angesehen wird. Einige Beispiele:

-          Ein Ehepaar wandte sich an den Petitionsausschuss mit der Beschwerde, dass in ihrem Ortsteil keine Zweigstelle der Deutschen Post mehr bestehe und auch die Aufstellung eines Briefmarkenautomaten abgelehnt worden sei. In dem Ortsteil, in dem auch viele ältere Menschen lebten, könne nun nicht einmal mehr eine Briefmarke gekauft werden. Die Prüfung durch den Petitionsausschuss ergab, dass nach den gesetzlichen Vorgaben die Post verpflichtet ist, in einem solchen Fall zumindest einen mobilen Postservice anzubieten. Die Post teilte daraufhin mit, dass sie diese Vorgabe unverzüglich umsetzen würde.

-          Ein gemeinnütziger Verein für die Durchführung von Hilfsgütertransporten forderte für seine Fahrzeuge die Befreiung von der Autobahnmaut. Der Petitionsausschuss regte daraufhin eine Erweiterung der Ausnahmeregelungen in dieser Hinsicht an. Private Organisationen, die ehrenamtlich Hilfsgütertransporte durchführen, sollen die ihnen zugekommenen Spendengelder auch ungeschmälert für ihre Arbeit verwenden können. Der Ausschuss empfahl daher, die Petition der Bundesregierung und den Fraktionen als Material zu überweisen. Im September 2004 wurde das Autobahnmautgesetz entsprechend geändert.

-          Ein Petent regte an, den Einsatz von Skybeamern im Frühjahr und Herbst zu untersagen, um zu verhindern, dass Zugvögel und die Himmelsbeobachtung durch Sternwarten beeinträchtigt werden. Im Rahmen seiner Prüfung stellte der Petitionsausschuss fest, dass zwar eine Licht-Leitlinie existiert, aber keine Vorgaben hinsichtlich weitreichender Lichtabstrahlungen. Der Petitionsausschuss entschied, die Petition an das Bundesministerium für Umwelt und die Länder weiterzuleiten. Diese sollen prüfen, ob eine einheitliche Regelung in diesem Fall notwendig ist, um Zugvögel besser zu schützen.

 

Weil das Petitionsrecht ein allgemeines Recht ist, muss es auch mühelos in Anspruch genommen werden können. Deshalb gilt für denjenigen, der eine Petition einreichen will, nur die Vorgabe, sich schriftlich  - mit Adresse und Unterschrift – zu äußern. Unter www.bundestag.de/kontakt findet sich ein Vordruck, der das Einreichen von Petitionen erleichtert. Ausreichend ist aber auch jeder formlose Brief.