Meine veröffentlichungspflichtigen Angaben
Der Deutsche Bundestag hat am 30.06.2005 das Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes verabschiedet. Auf dieser Grundlage hat der Präsident des Deutschen Bundestages von allen Abgeordneten die veröffentlichungspflichtigen Angaben abgefragt. Der Bundestagspräsident verweigert aber die Veröffentlichung der Angaben, da neun Bundestagsabgeordnete vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte klagen.
Unabhängig von dieser bundesrichterlichen Entscheidung möchte ich schon jetzt diese Angaben offen legen:
Außer meiner Mitgliedschaften im Gemeinderat Herschberg und im Verbandsgemeinderat Wallhalben übe ich keine weiteren Tätigkeiten aus und habe somit auch keine Nebeneinkünfte.






