Kunst für Alle – Wem gehört die Kunst? Was
das Urheberrecht bedeutet
Das war das
Thema einer Veranstaltung, die ich mit der SPD-Bundestagsfraktion am 11.
September 2008 in Pirmasens organisiert habe. Dahinter verbirgt sich der
Zusammenhang zwischen dem geistigen Eigentum, seinem Urheber, dem Künstler,
dessen Existenzbedingungen und dem Urheberrecht. Vielen Menschen in unserer
Gesellschaft ist die Bedeutung des geistigen Eigentums und seiner Urheber für
unser Land nicht klar – genau so wenig wie die Schäden, die den Kreativen etwa
durch Raubkopien zugefügt werden.
Als Mitglied der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland “ war ich Berichterstatterin für die wirtschaftliche und soziale Situation der Künstlerinnen und Künstler. Ich erkannte, dass der entscheidende Rechtsrahmen für die Existenzbedingungen der Kreativen das Urheberrecht ist – das zentrale Recht zur Nutzung und Verwertung von geistigem Eigentum. Sein Ziel ist es, den Schöpfern kreativer Leistungen zu ermöglichen, auch von diesen Leistungen zu leben.
Ideen, Wissen, geistige Produkte – das sind die Rohstoffe unseres Landes
Das bedeutet, dass
das geistige Eigentum in seinem Wert erkannt und geschützt werden muss. Denn unser
Land lebt von seinen Köpfen, und nicht nur die Kulturwirtschaft sondern die
gesamte Wirtschaft profitiert von ihren Ideen. Daher muss dafür gesorgt werden,
dass die Schöpfer dieser Ideen auch davon leben können. Genauso wichtig aber
ist es, heute, im Zeitalter des Internet, die völlig neuen Chancen und Möglichkeiten von Vernetzungen für die
Verbindung und Verbreitung von Kultur und Wissen wahrzunehmen und zu ergreifen.
Niemand bestreitet,
dass Texte, Bilder und Noten kulturelles Leben erst möglich machen. Aber der
Preis für die Kosten von Entwicklung und Publizierung von geistigem Eigentum
wird vom „Endverbraucher“ gerne als unzumutbare Härte“ gewertet.
Die Diskussion
in der Kulisse in Pirmasens hat gezeigt, wie schwierig die Gemengelage zwischen
den widerstreitenden Interessen von Urhebern und Gesellschaft ist – etwa bei der Nutzung von
geistigem Eigentum in Bibliotheken oder an Universitäten für die Ausbildung der
Studenten. So stärkt der Gesetzgeber auf der einen Seite die Rechte der Urheber
von geistigem Eigentum, wenn sie diese durchsetzen wollen, gleichzeitig
reklamiert die Wissensgesellschaft einen Anspruch auf freien Zugang zu
Informationen.
Eine wichtige
Größe in diesem Interessensgeflecht sind Verwertungsgesellschaften wie die
VG-Bild-Kunst, VG Wort oder die GEMA. Frau Dr. Anke Schierholz, Justitiarin der
Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst unterstrich die Bedeutung dieser
Gesellschaften, die als Mittler zwischen Urhebern, Verlagen, Geräteherstellern
und Bildungsinstituten allen Betroffenen einen gemeinsamen Ansprech- und
Verhandlungspartner gewährleisten.
Mit
künstlerischen Zeugnissen von geistigem Eigentum, den Karikaturen von Uwe
Herrmann und der humorig bissigen Lektüre des Schriftstellers Wolfgang Ohler
äußerten sich zwei betroffene Urheber und Künstler auf deutliche Weise zu der
diskutierten Problematik.
Die Fragen, wie
man das geistige Eigentum am Besten schützt, ob und wie außer dem Urheber auch
die Gesellschaft an dem durch Kreativität erworbenem Wissen teilhaben kann,
werden erst jetzt richtig aufgeworfen. In den Zeiten der Internetpiraterie sind
die Rechte der Urheber besonders gefährdet. Trotzdem werden die Urheber gegenüber
der mächtigen Geräteindustrie benachteiligt bleiben, wenn die Menschen das
geistige Eigentum nicht genauso hoch bewerten wie das materielle. Beides ist
durch das Grundgesetz geschützt.
Die
Veranstaltung vom 11. September in der „Kulisse“ in Pirmasens hat dazu
beigetragen, diese Fragen ins Bewusstsein zu rufen. Sie müssen weiter
diskutiert werden.






