Lydia Westrich
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Lydia Westrich
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Fachkonferenzen

 

Kunst für Alle – Wem gehört die Kunst? Was das Urheberrecht bedeutet

Das war das Thema einer Veranstaltung, die ich mit der SPD-Bundestagsfraktion am 11. September 2008 in Pirmasens organisiert habe. Dahinter verbirgt sich der Zusammenhang zwischen dem geistigen Eigentum, seinem Urheber, dem Künstler, dessen Existenzbedingungen und dem Urheberrecht. Vielen Menschen in unserer Gesellschaft ist die Bedeutung des geistigen Eigentums und seiner Urheber für unser Land nicht klar – genau so wenig wie die Schäden, die den Kreativen etwa durch Raubkopien zugefügt werden.

Als Mitglied der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland “ war ich Berichterstatterin für die wirtschaftliche und soziale Situation der Künstlerinnen und Künstler. Ich erkannte, dass der entscheidende Rechtsrahmen für die Existenzbedingungen der Kreativen das Urheberrecht ist – das zentrale Recht zur Nutzung und Verwertung von geistigem Eigentum. Sein Ziel ist es, den Schöpfern kreativer Leistungen zu ermöglichen, auch von diesen Leistungen zu leben. 

Bundestagsbesucher in der Kunst gespiegelt

 

Ideen, Wissen, geistige Produkte – das sind die Rohstoffe unseres Landes

Das bedeutet, dass das geistige Eigentum in seinem Wert erkannt und geschützt werden muss. Denn unser Land lebt von seinen Köpfen, und nicht nur die Kulturwirtschaft sondern die gesamte Wirtschaft profitiert von ihren Ideen. Daher muss dafür gesorgt werden, dass die Schöpfer dieser Ideen auch davon leben können. Genauso wichtig aber ist es, heute, im Zeitalter des Internet, die völlig neuen Chancen und  Möglichkeiten von Vernetzungen für die Verbindung und Verbreitung von Kultur und Wissen wahrzunehmen und zu ergreifen.

Niemand bestreitet, dass Texte, Bilder und Noten kulturelles Leben erst möglich machen. Aber der Preis für die Kosten von Entwicklung und Publizierung von geistigem Eigentum wird vom „Endverbraucher“ gerne als unzumutbare Härte“ gewertet.

Die Diskussion in der Kulisse in Pirmasens hat gezeigt, wie schwierig die Gemengelage zwischen den widerstreitenden Interessen von Urhebern und  Gesellschaft ist – etwa bei der Nutzung von geistigem Eigentum in Bibliotheken oder an Universitäten für die Ausbildung der Studenten. So stärkt der Gesetzgeber auf der einen Seite die Rechte der Urheber von geistigem Eigentum, wenn sie diese durchsetzen wollen, gleichzeitig reklamiert die Wissensgesellschaft einen Anspruch auf freien Zugang zu Informationen.

Eine wichtige Größe in diesem Interessensgeflecht sind Verwertungsgesellschaften wie die VG-Bild-Kunst, VG Wort oder die GEMA. Frau Dr. Anke Schierholz, Justitiarin der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst unterstrich die Bedeutung dieser Gesellschaften, die als Mittler zwischen Urhebern, Verlagen, Geräteherstellern und Bildungsinstituten allen Betroffenen einen gemeinsamen Ansprech- und Verhandlungspartner gewährleisten.

Mit künstlerischen Zeugnissen von geistigem Eigentum, den Karikaturen von Uwe Herrmann und der humorig bissigen Lektüre des Schriftstellers Wolfgang Ohler äußerten sich zwei betroffene Urheber und Künstler auf deutliche Weise zu der diskutierten Problematik.

Die Fragen, wie man das geistige Eigentum am Besten schützt, ob und wie außer dem Urheber auch die Gesellschaft an dem durch Kreativität erworbenem Wissen teilhaben kann, werden erst jetzt richtig aufgeworfen. In den Zeiten der Internetpiraterie sind die Rechte der Urheber besonders gefährdet. Trotzdem werden die Urheber gegenüber der mächtigen Geräteindustrie benachteiligt bleiben, wenn die Menschen das geistige Eigentum nicht genauso hoch bewerten wie das materielle. Beides ist durch das Grundgesetz geschützt.

Die Veranstaltung vom 11. September in der „Kulisse“ in Pirmasens hat dazu beigetragen, diese Fragen ins Bewusstsein zu rufen. Sie müssen weiter diskutiert werden.



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