Kongressmesse der Bilanzbuchhalter und Controller
In Celle fand dieses Jahr im Mai die Kongressmesse der Bilanzbuchhalter und Controller statt. Im Auftrag der SPD-Bundestagsfraktion konnte ich dort zur Wirtschafts- und Finanzkrise Stellung nehmen.
Als langjährige Berichterstatterin für die Belange der Steuer beratenden Berufe bin ich mit den besonderen Belangen und Sorgen der Bilanzbuchhalter und Buchführungshelfer bestens vertraut.
Ich setze mich seit langem dafür ein, die Befugnisse der Bilanzbuchhalter zu erweitern, ein Anliegen, dem sich die Steuerberater mit politischer Unterstützung der FDP und der CDU bislang widersetzen konnten. Auf dem Kongress habe ich den Bilanzbuchhaltern meine weitere Unterstützung zugesichert.
Leider sind auch die Länder sehr zögerlich bei der Befugniserweiterung. Daher habe ich auch darauf hingewiesen, dass es bei den Bilanzbuchhaltern und Controllern selbst liegt, ihre hohe Kompetenz stärker in den Focus bei den Ländern zu rücken, damit diese sich nicht dem Wunsch der Bilanzbuchhalter nach Fertigung von Umsatzsteuervoranmeldungen verschließen. Das Werben bei den Ländern sollte mit bedacht werden, wenn in der nächsten Legislatur ein erneuter Anlauf gestartet werden soll.
Ich bin zuversichtlich, dass es auf Dauer nicht möglich sein wird, sich dem berechtigten Anliegen der Bilanzbuchhalter und Controller nach der Befugniserweiterung zu verschließen.
Neue Vergütungsregeln für Manager
Was viele Menschen an der Finanzmarktkrise am meisten bestürzt und verärgert hat, war die uneinsichtige Gehaltspolitik von Unternehmen und Banken. Da wurden mitten im Crash Millionenabfindungen an Manager gezahlt, die für die Pleite ihrer Unternehmen und Banken mitverantwortlich waren.
Die SPD wollte daher schon länger bei der Vergütung von Managern gesetzgeberisch eingreifen. Eine Vergütung, die ausschließlich auf die Belohnung für kurzfristige Gewinne setzt, ist für Unternehmen wie Banken schädlich, führt zur Gefährdung von Arbeitsplätzen und verhindert jedes längerfristige strategische Engagement für das Unternehmen. Wie fatal eine solche Unternehmenspolitik ist, die sich allein am kurzfristigen Erfolg orientiert ist, hat die Finanzkrise uns allzu deutlich vor Augen geführt. Maßlosigkeit, Kurzsichtigkeit und Gier, auch die der Aktionäre nach immer höheren Gewinnen haben zur Krise geführt.
Die exorbitante Entlohnung von Managern, die bereits in den 90er Jahren begann, führte zu einer bislang nicht gekannten Abkopplung der Vorstandsgehälter von der wirtschaftlichen Entwicklung der Banken und Unternehmen. Bei der Deutschen Bank stiegen die Vorstandsbezüge etwa von 1997 bis 2000 um rund 700 %!
Wann, wenn nicht jetzt ist die richtige Zeit, dass der Gesetzgeber die Exzesse bei der Managervergütung der letzten Jahre durch neue Vergütungsregeln für die Zukunft verhindert?
Mit dem aktuellen Gesetzentwurf zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung wollen wir genau dies erreichen. Dass das Gesetz Wirkung zeigen könnte, zeigen die aufgeregten Reaktionen der Betroffenen.
Dabei können und wollen wir keine konkreten gesetzgeberischen Vorgaben für die absolute Höhe oder eine detaillierte Struktur der Managervergütung vorgeben.
Was wir wollen, ist dass der Aufsichtsrat bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds dafür Sorge trägt, dass langfristige Verhaltensanreize zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung gesetzt werden. Erfolgsabhängige Vergütungen sollen erst nach Ende der Vertragslaufzeit gezahlt werden, damit soll längerfristiges strategisches Handeln unterstützt werden. Wir wollen die Herabsetzung von Vorstandsvergütungen durch den Aufsichtsrat erleichtern und die Haftungsbestimmungen für die Aufsichtsratsmitglieder zugleich verschärfen. Außerdem soll die Offenlegung der Vergütung und Versorgungsleistungen an Vorstandsmitglieder weiter konkretisiert werden. Der Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat desselben Unternehmens soll erst nach einer zweijährigen Karenzzeit möglich sein.
Obwohl unser Koalitionspartner zunächst unsere Vorschläge mitgetragen hat, scheint er jetzt gegenüber den Beschwerden von Bank- und Unternehmensvorständen einzuknicken. Es wird nicht leicht, das Gesetz mit der CDU zusammen durchzubekommen, aber ich halte es für unbedingt notwendig, um weitere Exzesse zu verhindern. Was wieder in den Fokus der Vorstände und Manager rücken muss, ist eine längerfristig orientierte Unternehmensführung, Verantwortungswillen und die Bereitschaft, nicht nur für den eigenen, kurzfristigen finanziellen Erfolg zu arbeiten.
Erfolgreiche Ausweitung des Schulbedarfspaketes
Es hat doch noch geklappt: Das Schulbedarfspaket wird auf alle Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 13 ausgeweitet. In mehreren Gesprächen mit der CDU, die dieser Ausweitung Ende letzten Jahres nur im Tausch mit hohen Kompensationen zustimmen wollte, ist es uns gelungen, eine Lösung zu finden.
Das Schulbedarfspaket von 100 Euro pro Jahr wird nun bis zum Ende jeder Schullaufbahn gezahlt. Auch Vollzeitberufsschüler, die keine Ausbildungsvergütung erhalten, können die jährliche Leistung in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus können es auch alle Familien, in denen die Kinder einen Kinderzuschlag erhalten, in Anspruch nehmen. Das freut mich besonders, denn auch für Familien, die für ihre Kinder den Kinderzuschlag bekommen ist die jährliche Rechnung für Schulmaterial schwer zu schultern.
Damit konnten wir unsere Forderung von gleichen Bildungschancen für alle Kinder durchsetzen.
Gespräch des Finanzausschuss mit Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler am 18.12.08
Kindergelderhöhung, Schulbedarfspaket und höhere Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen:
Das neue Familienleistungsgesetz unterstützt die Familien
Gute Nachrichten für Familien: Ab Januar 2009 wird das Kindergeld erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es je 10 Euro pro Monat mehr, ab dem dritten Kind sind es immerhin 16 Euro monatlich mehr. Auch der Kinderfreibetrag wird um 192 Euro erhöht. Die kindbezogenen Freibeträge (Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) erreichen damit eine Höhe von insgesamt 6.000 Euro im Jahr.
Im Familienleistungsgesetz werden außerdem die steuerlichen Regelungen zu haushaltsnahen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen und haushaltsnahen Dienstleistungen einschließlich Pflegeleistungen zusammengefasst. Die Förderung wird auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro, höchstens 4.000 Euro pro Jahr erhöht. Damit wird die Steuermäßigung stark vereinfacht und ihre Entlastungswirkung deutlich erhöht. Konkret heißt das, dass sich mehr Familien haushaltsnaher Dienstleistungen kaufen können. Das entlastet einerseits die Familien und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, andererseits sollen damit mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in Privathaushalten geschaffen werden.
Eine dritte wichtige Gesetzesänderung ist die Einführung eines Schulbedarfspaketes von jährlich 100 Euro zu Schuljahresbeginn für Kinder von Arbeitslosengeld II-Beziehern. Damit stellen wir sicher, dass alle Kinder zu Schulbeginn mit ausreichendem und gutem Material versorgt sind. Es soll und darf keine soziale Ungleichheit für Schulkinder geben. Leider war mit dem Koalitionspartner CDU keine Einigung möglich, dieses Schulbedarfspaket auch noch über die 10. Klasse hinaus zu gewährleisten. Hier entlarvt sich der Bildungsdünkel der Konservativen: Für Kinder aus armen Elternhäusern reicht der Schulbesuch bis zur 10. Klasse. Wir meinen, dass gerade Kinder aus solchen Elternhäusern in jeder Hinsicht Unterstützung brauchen, um auch einen hochqualifizierten Schulabschluss zu erreichen. Die soziale Durchlässigkeit ist in Deutschland bei Schulen und beim Studium deutlich geringer als in anderen europäischen Ländern. Selbst innerhalb Deutschlands ist im Vergleich zu den 60-er und 70-er Jahren die Durchlässigkeit geringer geworden. Diese Entwicklung muss gestoppt werden. Mit der Zustimmung zum Schulbedarfspaket für alle bedürftigen Schülerinnen und Schüler hätte die CDU gezeigt, dass ihre warmen Worte zur Bildung mehr sind als heiße Luft. Vielleicht finden sie noch ein Einsehen.
Wir schaffen Vertrauen
Am 17.10.2008 haben wir das Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte beschlossen. Der Handlungsdruck ist groß, deshalb haben wir dieses umfassende Rettungspaket innerhalb einer Woche beraten und beschlossen. Die Maßnahmen sind alternativlos und dienen ausschließlich der Stabilisierung des Finanzsystems.
Es geht nicht um Geschenke an die Banken, sondern um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Denn ein funktionierender Finanzmarkt ist wichtig für alle: für den, der Altersvorsorge betreibt, für den Sparer und für mittelständische Betriebe, die ohne Kredite keine Investitionen tätigen können. Ziel des Rettungspaketes ist es, Arbeitsplätze und Wachstum in Deutschland zu sichern. Ein Zusammenbruch des Bankensektors würde auch die Realwirtschaft - und damit das ganze Land - mit in den Abgrund reißen. Das gilt es zu verhindern.
Der Eindruck, die Bundesregierung stelle den Banken 500 Milliarden Euro "frei Haus" zur Verfügung ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass Bundestag und Bundesregierung mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz einen Fonds gründen werden. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, den Banken im Notfall "unter die Arme" greifen zu können, um das Bankensystem vor dem Zusammenbruch bewahren zu können. Um es erst gar nicht soweit kommen zu lassen, wird dieser Fonds Garantien für Kredite abgeben, die sich die Banken gegenseitig zur Verfügung stellen. Das Volumen dieser Garantien - für deren Inanspruchnahme die Banken übrigens eine Gebühr entrichten müssen - beläuft sich auf maximal 400 Milliarden Euro. Bei diesen Garantien muss der Bund lediglich dann eintreten, wenn es bei den Krediten von Bank zu Bank tatsächlich zu Ausfällen kommt. Für diese Fälle plant der Bundesfinanzminister vorsorglich fünf Prozent der Bürgschaftssumme, also 20 Milliarden Euro, im Haushalt ein.
Mit weiteren maximal 80 Milliarden Euro kann der Fonds bei Bedarf notleidenden Banken direkt helfen. Damit kann er insbesondere frisches Eigenkapital zur Verfügung stellen. Im Gegenzug dazu erhält er Anteile, die er langfristig wieder veräußern Am 17.10.2008 haben wir das Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte beschlossen. Der Handlungsdruck ist groß, deshalb haben wir dieses umfassende Rettungspaket innerhalb einer Woche beraten und beschlossen. Die Maßnahmen sind alternativlos und dienen ausschließlich der Stabilisierung des Finanzsystems. Es geht nicht um Geschenke an die Banken, sondern um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Denn ein funktionierender Finanzmarkt ist wichtig für alle: für den, der Altersvorsorge betreibt, für den Sparer und für mittelständische Betriebe, die ohne Kredite keine Investitionen tätigen können. Ziel des Rettungspaketes ist es, Arbeitsplätze und Wachstum in Deutschland zu sichern. Ein Zusammenbruch des Bankensektors würde auch die Realwirtschaft - und damit das ganze Land - mit in den Abgrund reißen. Das gilt es zu verhindern.
Der Eindruck, die Bundesregierung stelle den Banken 500 Milliarden Euro "frei Haus" zur Verfügung ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass Bundestag und Bundesregierung mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz einen Fonds gründen werden. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, den Banken im Notfall "unter die Arme" greifen zu können, um das Bankensystem vor dem Zusammenbruch bewahren zu können. Um es erst gar nicht soweit kommen zu lassen, wird dieser Fonds Garantien für Kredite abgeben, die sich die Banken gegenseitig zur Verfügung stellen. Das Volumen dieser Garantien - für deren Inanspruchnahme die Banken übrigens eine Gebühr entrichten müssen - beläuft sich auf maximal 400 Milliarden Euro. Bei diesen Garantien muss der Bund lediglich dann eintreten, wenn es bei den Krediten von Bank zu Bank tatsächlich zu Ausfällen kommt. Für diese Fälle plant der Bundesfinanzminister vorsorglich fünf Prozent der Bürgschaftssumme, also 20 Milliarden Euro, im Haushalt ein. Mit weiteren maximal 80 Milliarden Euro kann der Fonds bei Bedarf notleidenden Banken direkt helfen. Damit kann er insbesondere frisches Eigenkapital zur Verfügung stellen. Im Gegenzug dazu erhält er Anteile, die er langfristig wieder veräußern kann.
Teilweise wird der Eindruck erweckt, die zur Verfügung gestellten Garantien würden den Banken und den in den Banken Verantwortlichen ein schlichtes "weiter so" ermöglichen. Richtig dagegen ist, dass Banken, die um staatliche Garantien bzw. Unterstützung nachsuchen, sich mit erheblichen Auflagen bzw. Vorbedingungen konfrontiert sehen werden. Dazu zählen u. a.: Einschnitte bzw. Restriktionen bei den Managervergütungen, Überprüfung der geschäftspolitischen Ausrichtung etc.
Fazit: Das Maßnahmenpaket hat eine Zielrichtung, die eigentlich niemand guten Gewissens ablehnen kann: Es soll verhindert werden, dass die Finanzmarktkrise zu einem Zusammenbruch des gesamten Bankensystems führt. Denn ein solcher Zusammenbruch würde letztendlich mit seinen Auswirkungen auf die Realwirtschaft alle Bürgerinnen und Bürger hart treffen. Aktuell kann nur noch der Staat Vertrauen in die Finanzmärkte wieder herstellen. Vor allem Bundesfinanzminister Peer Steinbrück schafft durch sein Krisenmanagement Vertrauen und Sicherheit für die Menschen in unserem Land. kann. Teilweise wird der Eindruck erweckt, die zur Verfügung gestellten Garantien würden den Banken und den in den Banken Verantwortlichen ein schlichtes "weiter so" ermöglichen. Richtig dagegen ist, dass Banken, die um staatliche Garantien bzw. Unterstützung nachsuchen, sich mit erheblichen Auflagen bzw. Vorbedingungen konfrontiert sehen werden. Dazu zählen u. a.: Einschnitte bzw. Restriktionen bei den Managervergütungen, Überprüfung der geschäftspolitischen Ausrichtung etc. Fazit: Das Maßnahmenpaket hat eine Zielrichtung, die eigentlich niemand guten Gewissens ablehnen kann: Es soll verhindert werden, dass die Finanzmarktkrise zu einem Zusammenbruch des gesamten Bankensystems führt. Denn ein solcher Zusammenbruch würde letztendlich mit seinen Auswirkungen auf die Realwirtschaft alle Bürgerinnen und Bürger hart treffen. Aktuell kann nur noch der Staat Vertrauen in die Finanzmärkte wieder herstellen. Vor allem Bundesfinanzminister Peer Steinbrück schafft durch sein Krisenmanagement Vertrauen und Sicherheit für die Menschen in unserem Land.
Parlamentarier fordern Waffenkontrollabkommen
Jahr für Jahr werden rund 740.000 Menschen Opfer von Waffengewalt und täglich leben viele Millionen Frauen, Männer und Kinder in Furcht vor bewaffneten Übergriffen. Bis zum heutigen Tag gibt es keinerlei verbindliche internationale Regelungen über den Handel mit konventionellen Waffen. Zwar gibt es internationale Verträge gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder gegen die Nutzung von Anti-Personenminen, bei konventionellen Waffen jedoch besteht ein nur schwer überschaubares Flickwerk aus nationalen und regionalen Gesetzen.
Deshalb unterstütze ich die Forderung nach einem einheitlichen internationalen Regelwerk und habe die internationale Parlamentariererklärung „Waffen unter Kontrolle" mitunterzeichnet. Diese ist Teil eines von Oxfam, einer Hilfsorganisation zur Bekämpfung der weltweiten Armut, und Amnesty International initiierten Kampagnenbündnisses. Ziel ist eine rechtsverbindliche Regelung, wer zu welchem Zeitpunkt in welche Staaten konventionelle Waffen liefern darf.
Ohne ein solches Übereinkommen würden weiterhin Schlupflöcher offen bleiben, die von skrupellosen Waffenherstellern, Händlern und Käufern zum persönlichen Vorteil und zum Leid Unzähliger genutzt werden könnten. Deshalb appelliere ich als SPD-Politikerin an die Vereinten Nationen und die beteiligten Staaten, möglichst rasch an einen gemeinsamen Tisch zu kommen und über das Waffenhandelsabkommen zu verhandeln!
Tag der Ein- und Ausblicke ein voller Erfolg
Auch in diesem Jahr öffnete der Deutsche Bundestag seine Türen - und die Bürgerinnen und Bürger kamen gerne und zahlreich. Zahlreiche Abgeordnete stellten am 14. September 2008 sich und ihre Arbeit vor, gaben Einblicke in die Arbeit in den Abgeordnetenbüros und in den Fraktionen. Aber auch die Fachauschüsse selbst stellten sich vor. Besonders der Stand des Petitionsausschusses fand dabei regen Zuspruch.
Hier stellten die Sprecherin der AG Petitionen der SPD-Bundestagsfraktion Gabriele Lösekrug-Möller, MdB, die Mitarbeiterin der AG Petitionen Heidi Rosengruen und ich die wechselhafte Rolle des Petitionswesens über die Jahrhunderte dar. Wurden Petitionen lange Zeit lediglich als Untertanenbitten behandelt (dargestellt von Gabriele Lösekrug-Möller, MdB), so wandelte sich das Petitionswesen zu einem Grundrecht, welches jedoch in seiner Anfangszeit streng formal ausgerichtet war (dargestellt vom "Frollein vom Amt" Heidi Rosengruen). Mit meinem Charakter kam dann der moderne Umgang mit Petitionen auf: Das Einreichen von Petitionen über das Internet und die Mitzeichnungsmöglichkeit bei so genannten "öffentlichen Petitionen".
In einer anschließenden Diskussionsrunde zusammen mit der Vorsitzenden des Petitionsausschusses Kerstin Naumann (Die Linke) sowie der SPD-Bundestagsabgeordneten Gabriele Frechen erklärte ich die Arbeitsweise des Petitionsausschusses: Dieser ist zuständig für Probleme im Umgang mit Behörden des Bundes sowie für alle Anliegen und Gesetzesanregungen, die in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallen.
Danach nutzten viele Bürger die Möglichkeit, direkt vor Ort ihre eigene Petition einzubringen. Ich freue mich sehr, dass die Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses so gut angenommen wurde, zeigt es doch, dass das Petitionswesen ein lebendiges Instrument für mehr Transparenz und Bürgernähe ist!
Die Parlamentarische Staatssekretärin aus dem Umweltministerium Astrid Klug besucht innovative Energie-Projekte in Pirmasens und Wallhalben
Am Freitag, den 22. August konnte sich Astrid Klug auf meine Einladung hin
ein Bild von einigen innovativen Energie-Projekten in unserer Region
machen.

Sie besuchte zunächst die Thermodruckhydrolyse-Anlage der Kläranlage
Blümelstal in Pirmasens. Diese Anlage erwirtschaftet durch ein neuartiges
Verfahren, das mit der Unterstützung des PFI eingeführt wurde, eine
deutlich höhere Biogasausbeute als herkömmliche Klärschlammanlagen.
"Das sind Anlagen, die wir brauchen", bescheinigte die Staatssekretärin den
Betreibern und dem PFI. Auch über den geplanten Energiepark Winzeln
informierte sich die Staatssekretärin.
Als zweite Station besuchte Frau Klug den Würschhauser Hof bei Wallhalben.
Dort besteht eine Biogasanlage, die mit dem landwirtschaftlichen "Abfall"
betrieben wird. Die dort erzeugte Energie soll demnächst auch ins Netz
eingespeist werden die Wallhalber Schule mit beheizen.
Verbesserung der Pflege
Seit ihrer Einführung im Jahr 1995 hat sich die Pflegeversicherung bewährt. Mit über zwei Millionen Pflegebedürftigen sichert sie erfolgreich das Lebensrisiko Pflegebedürftigkeit ab. Allerdings zeigt die demographische Entwicklung in Deutschland, dass die gesetzliche Pflegeversicherung zukunftsfähig gemacht werden muss. Der Anteil der älteren und hochbetagten Menschen an der deutschen Bevölkerung wächst stetig. Dies gilt nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz besonders für die Südwestpfalz: Danach werden in der Südwestpfalz im Jahr 2050 etwa 74 über 65-Jährige auf 100 Personen im Alter zwischen 20 und 65 Jahren kommen. Das ist nach Berechnungen des Statistischen Landesamtes landesweiter Rekord! Zum Vergleich: Im Jahr 2006 kamen in der Südwestpfalz nur knapp 38 über 65-Jährige auf 100 Personen im Alter zwischen 20 und 65 Jahren.
Es ist davon auszugehen, dass diese enorme Verschiebung im Altersschnitt auch Auswirkungen auf den Pflegebedarf in der Südwestpfalz haben wird. Mehr Menschen werden pflegebedürftig und auch der Hilfebedarf der Pflegebedürftigen wird immer komplexer werden. Neben körperlichen Einschränkungen werden aller Voraussicht nach zudem immer mehr geistige und psychische Defekte bis hin zu schweren Demenzerkrankungen auftreten.
Vor diesem Hintergrund war es das Ziel der SPD-Bundestagsfraktion, durch die Reform der Pflegeversicherung die Lebenssituation der pflegebedürftigen Menschen, der pflegenden Angehörigen und der Pflegekräfte zu verbessern. Aus meinen zahlreichen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern aus dem Wahlkreis hat sich immer wieder gezeigt, dass die meisten Menschen wünschen, so lange wie es geht in der gewohnten Umgebung zu leben, gepflegt und betreut zu werden. Deshalb heißt unser Grundsatz: ambulant vor stationär!

Pflegestützpunkte
Zentraler Baustein für diesen Grundsatz sind hierbei die so genannten quartierbezogenen Pflegestützpunkte der Pflegekassen. Mit ihnen werden Anlaufstellen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen geschaffen, in denen die Betroffenen Beratung aus einer Hand über die Pflegedienstleistungen in ihrer Nähe erhalten - gleichgültig ob es um Pflegedienste, um Haushaltshilfen oder um "Essen auf Rädern" geht. Dies hat auch Vorteile für die Angehörigen: Wohnen diese nämlich an einem anderen Ort, so haben sie einen Ansprechpartner, mit dem sie die Versorgung ihrer Eltern, Verwandten, etc. besprechen können.
Die Pflegestützpunkte werden auf Antrag der jeweiligen Bundesländer von den Krankenkassen eingerichtet, wobei vorhandene Strukturen genutzt und ausgebaut werden sollen. Die rheinland-pfälzische Sozialministerin Malu Dreyer ist bundesweit die erste Sozialministerin, die eine Bestimmung zur Errichtung von Pflegestützpunkten erlassen hat. Ziel ist es, in Rheinland-Pfalz bis Ende des Jahres 2008 ein flächendeckendes Netz von 135 Pflegestützpunkten aufzubauen, wobei die bereits vorhandenen 135 Beratungs- und Koordinierungsstellen in Pflegestützpunkte übergehen sollen. Rheinland-Pfalz ist damit Vorreiter beim Aufbau von Pflegestützpunkten.
Eigener Leistungsanspruch für Demenzkranke
An Demenz erkrankte Menschen erhielten bislang nur dann Leistungen aus der Pflegeversicherung, wenn ihr Pflegebedarf zumindest als Pflegestufe I eingestuft wurde. Wurden die Pflegebedürftigen jedoch der Pflegestufe 0 zugeordnet, dann erhielten sie keinerlei Leistungen - auch wenn ihre Alltagskompetenz oftmals erheblich eingeschränkt war. Dies wird nun geändert. Künftig kann auch in der Pflegestufe 0 der zusätzliche Leistungsbetrag beansprucht werden. Dieser Betrag wird auf bis zu 2400 € jährlich angehoben. Damit wird der Kreis der Menschen, der Leistungen aus der Pflegeversicherung bezieht, erheblich ausgeweitet. Aber auch diejenigen, die bereits Leistungen erhalten, können von diesen Zusatzmitteln profitieren.
Pflegezeit für Angehörige
Oftmals werden Familien davon überrascht, wenn ein Angehöriger zum Pflegefall wird. Meist muss dann von einem auf den anderen Tag eine Lösung für die Pflegesituation des Angehörigen gefunden werden. Hier schafft die Einführung der Pflegezeit eine spürbare Erleichterung. Bis zu sechs Monate können Familienmitglieder unbezahlten Urlaub nehmen, um die Pflege ihrer Angehörigen zu organisieren. In dieser Zeit können sie Gespräche mit Pflegediensten führen, sie können Pflegeheime besichtigen oder sie können eine Haushaltshilfe über die Bundesagentur für Arbeit einstellen. Die Familienmitglieder können sich diese Pflegezeit auch teilen und so die Belastungen für den Einzelnen begrenzen. Und das ohne Nachteile: Sie erhalten eine Arbeitsplatzgarantie, wenn der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat, und auch die soziale Absicherung in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung wird gewährleistet. Pflegende Angehörige erhalten zudem auch während eines Urlaubs in der Pflegezeit Anspruch auf Leistungen der Alterssicherung.
Leider ist unser Koalitionspartner nicht bereit gewesen, den SPD-Vorschlag umzusetzen, für die kurzzeitige Freistellung von Angehörigen pflegebedürftiger Menschen von bis zu 10 Tagen eine Lohnersatzleistung über die Pflegekassen vorzusehen. Vergleichbare Regelungen gibt es bereits. Eltern, deren Kinder erkrankt sind, können z. B. bis zu 20 Tage (Kinderpflege)-Krankengeld beziehen. Warum dies nicht der Fall sein soll, wenn sich Kinder um ihre pflegebedürftigen Eltern kümmern, ist für mich nicht nachvollziehbar.
Qualität der Pflege
Die Reform der Pflegeversicherung soll aber auch die Qualität der Pflege verbessern. Denn den Menschen ist nur dann geholfen, wenn die vorhandenen Angebote auch in qualitativ hochwertiger Weise erbracht werden. Deshalb ist die Entwicklung von Qualitätsstandards für die stationäre und ambulante Pflege vorgesehen. Hieran werden sich die Pflegeheime dann messen lassen müssen. Die Überprüfungen sollen dabei jährlich und ohne Voranmeldung erfolgen, wobei sich das Augenmerk der Prüfer weniger auf die Strukturen, sondern vielmehr auf den Zustand der Heimbewohner richten soll. Die Prüfberichte des medizinischen Dienstes werden dann in leicht zugänglicher und verständlicher Form veröffentlicht, etwa durch einen Aushang im Pflegeheim.
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Pflegehospitanz im Altenpflegeheim St. Anton Pirmasens
Am 30. Juni 2008 hat die Caritasdiözese Speyer Politiker zur Aktion „Zeit für Menschen – Politiker begegnen Menschen in Altersheimen“ eingeladen. Frau Westrich hat dieses Angebot gern angenommen und einen Tag den Arbeitsalltag der Pflegekräfte im Altenpflegezentrum St. Anton miterlebt.
„Ich weiß, wie anstrengend der Beruf einer Altenpflegerin ist“, kommentiert die Abgeordnete die Eindrücke ihres Besuchs im Pirmasenser Altenpflegezentrum St. Anton, „was mich beeindruckt hat ist die Hingabe und das Engagement des Pflegepersonals. Durch die Medien entsteht oft der Eindruck, dass das Leben in Pflegeheimen trostlos und monoton ist. Ein Besuch in St. Anton und weiteren Pflegeheimen in unserer Region zeigt aber, wie anders die Wirklichkeit aussehen kann.“ Frau Westrich hat unter anderem am Gedächtnistraining und bei der Gymnastik teilgenommen und zeigte sich von der Vielfalt des Angebots für die Bewohnerinnen und Bewohner positiv überrascht. „Vor allem hat mich gefreut zu erfahren, dass sich in St. Anton 30 bürgerschaftlich Engagierte um die Bewohner kümmern, ihnen vorlesen, mit ihnen spazieren gehen, einfach Zeit für sie haben. Bei allem Engagement das das Pflegepersonal aufbringt, sind sie doch in einen engen Zeitrahmen geschnürt und da bleibt wenig Raum für individuelle Zuwendung.“ Dies war auch einer der Kritikpunkte, den die Pflegerinnen im Gespräch mit der Abgeordneten anbrachten. Die starke Belastung durch immer mehr Bürokratie und die schlechte Bezahlung bemängelte das Pflegepersonal ebenfalls. Pflege bedeutet mehr physische und mehr psychische Belastung als früher, resümierten die Pflegerinnen. Die wachsende Zahl demenzkranker Bewohner stellt das Personal vor gestiegene Herausforderungen. Auch hier leisten die ehrenamtlichen Helfer unschätzbare Hilfe. Viele Helfer stellen nach einiger Zeit fest, dass sie mehr zurückbekommen als sie geben, eine Erfahrung, mit der die meisten so nicht gerechnet haben. „Daher ermuntere ich alle, die noch auf der Suche nach einer sinnvollen ehrenamtlichen Tätigkeit sind, sich für das Engagement in Pflegeheimen zu entscheiden“, sagt die Abgeordnete, die von ihrem Tag in St. Anton viele positive Eindrücke mit nach Hause genommen hat.
Mehrgenerationenhaus des ASB in Waldfischbach-Burgalben
Unter dem Motto „Finden, was man
sucht –Geben, was man hat“ wurde am Samstag, den 30. Mai 2008 das
Mehrgenerationenhaus des Arbeitersamariterbundes in Waldfischbach-Burgalben
feierlich eröffnet. Die Patenschaft auch für dieses Haus übernahm Lydia
Westrich, die bereits für das MGH in Zweibrücken als Patin auftrat. „Es ist
eine große Ehre für mich, als Patin für das Haus ausgewählt zu sein“ erklärte
Frau Westrich in ihrem Grußwort. Die rheinland-pfälzische Ministerin für
Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familien und Frauen, Malu Dreyer, überbrachte auch
eine Förderzusage des Landes. Das Landesprogramm „Häuser der Familie“ soll die
Angebote in den Mehrgenerationenhäusern ergänzen.
Das Haus in Waldfischbach entstand
aus dem Café im Bahnhof, in dem zunächst die
Integration von Behinderten im Vordergrund stand. Mit der Ausweitung in
ein Mehrgenerationenhaus wurden Angebote für Familien, Senioren, Kinder und
Jugendliche geschaffen, die auch schon rege in Anspruch genommen werden. Das
Haus ist wie alle Mehrgenerationenhäuser auf die tätige Mithilfe und das
Engagement der Bürgerinnen und Bürger angewiesen, um zu wachsen und zu
gedeihen. Jeder, der Ideen und Interesse hat, sich auch längerfristig
einbringen will, ist willkommen, sich im Mehrgenerationenhaus zu engagieren.
Wer Rat und Unterstützung sucht bei Erziehungsfragen kann sich ebenso an das
MGH wenden wie diejenigen, die Entlastung und Unterstützung bei der Pflege
ihrer älteren Angehörigen brauchen. Das Haus soll als Treffpunkt für alle
Generationen das Herz der Gemeinde werden, ohne das Markenzeichen der
Einrichtung, den selbstverständlichen Umgang von Behinderten und
Nichtbehinderten aus den Augen verlieren.
Eröffnung Mehrgenerationenhaus Zweibrücken
Am 10. Mai 2008 wurde das
Mehrgenerationenhaus in Zweibrücken in der Trägerschaft des Roten Kreuzes
feierlich eröffnet. Als Patin des Hauses durfte Lydia Westrich das Schild
überreichen. Das Haus am Schlossplatz wurde trotz der kurzen Laufzeit vom
Bundesfamilienministerium für seine besondere Vorbildfunktion und Strahlkraft
als „Leuchtturmhaus“ ausgezeichnet.
Wie vielfältig die Angebote eines Mehrgenerationenhauses sein können, führt das Zweibrücker Haus exemplarisch vor. Von Angeboten für Demenzkranke sowie deren pflegende Angehörige über Computerkurse, Beratung für Migranten bis zur Berufsqualifizierung als Seniorenhelfer in Zusammenarbeit mit der Jobbörse und dem europäischen Sozialfonds reicht die Palette der Angebote, die noch weiter wachsen soll. Deshalb ist es erfreulich, dass es viele engagierte Mitstreiter und Mitstreiterinnen gibt, die Ideen entwickeln, Konzepte umsetzen und Kurse anbieten. Dieses Haus inmitten der Stadt wird ein herzliches Miteinander für jung und alt bieten.
Besuch aus der Pfalz:
Jugend und Parlament
Am Montag, den 02. Juni, hat Thomas Marx am "Jugend und Parlament" Programm des Deutschen Bundestages Teilgenommen und mich in meinem Büro besucht.
Das Planspiel "Jugend und Parlament" gibt jungen Menschen zwischen 16 und 20 jedes Jahr die Möglichkeit, selbst Politik zu machen. Rund 300 Jugendliche aus dem gesamten Bundesgebiet kommen nach Berlin und erhalten vier Tage lang hautnah einen Einblick in die Arbeit des Deutschen Bundestages. Sie schlüpfen in die Rolle von Bundestagsabgeordneten, erhalten andere Namen und sind fiktiven Fraktionen zugeordnet. Am 2. Juni 2008 um Punkt neun Uhr begann im Plenum die Erste Lesung
Ziel des Planspiels ist es, die Arbeitsweise des Deutschen Bundestages nicht nur zu erklären, sondern erleben zu lassen. Selbständiges Handeln bietet lebendige Einblicke in die Abläufe und Funktionen. Hierzu wird die Veranstaltung als Großsimulation des Planspiel Parlamentarische Demokratie spielerisch erfahren durchgeführt. Um sich in die Rollen der Abgeordneten hineinversetzen zu können, erhalten die Teilnehmer Rollenprofile, welche die zu spielenden Personen charakterisieren und deren politische Prioritäten verdeutlichen.
EuGH-Urteil
Tariftreue muss auch
künftig bei öffentlichen Aufträgen möglich sein
Der EuGH hat am 3. April 2008 im sog. Rüffert-Urteil
befunden, dass die Tariftreueverpflichtung des niedersächsischen
Vergabegesetzes nicht mit dem EU-Recht vereinbar sei. Öffentliche Aufträge können
deshalb künftig in Deutschland nicht mehr an ortsübliche Tariflöhne
gebunden werden. In den Augen des EuGH können Unternehmen, die
öffentliche Aufträge annehmen, lediglich zur Zahlung von gesetzlichen
Mindestlöhnen bzw. tarifvertraglich vereinbarten und für
allgemeinverbindlich erklärten Löhnen verpflichtet werden.
Der EuGH stellt damit wie schon in anderen Urteilen (Viking, Laval) die Dienstleistungsfreiheit über den Schutz der Arbeitnehmer. Dies gefährdet die Glaubwürdigkeit des sozialen Anspruchs der EU.
Um dem entgegen zu wirken, setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass:
1. zügig flächendeckend Mindestlöhne für alle Branchen in Deutschland eingeführt werden. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz muss auf so viele Branchen wie nötig ausgedehnt und das Mindestarbeitsbedingungengesetz novelliert und angewandt werden. Nur so können wir sicherstellen, dass Mindestlohnsätze nicht unterlaufen werden und Lohndumping verhindert wird - auch im Hinblick auf die bis Ende 2009 umzusetzende EU-Dienstleistungsrichtlinie.
2. über Mindestlöhne hinaus die gesamte Bandbreite tariflicher Entgelte für den Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe zukünftig europarechtlich geschützt werden kann. Dazu muss auf europäischer Ebene die EU-Entsenderichtlinie geändert und klargestellt werden, dass sie einen Mindestschutz darstellt, über den hinausgegangen werden kann. Es muss Kohärenz mit dem europäischen Vergaberecht hergestellt werden, das die Berücksichtigung von sozialen Kriterien bei der öffentlichen Auftragsvergabe ausdrücklich erlaubt.
Druck auf Steuersünder muss erhöht werden
Der Steuerskandal, der mit dem Fall
Zumwinkel begonnen hat und nun weite Kreise zieht, hat den Bürgerinnen und
Bürgern wieder deutlich vor Augen geführt, mit welchen moralischen Maßstäben einige
Manager zu bemessen sind. Die SPDBundestagsfraktion verurteilt dieses maßlose
Verhalten und fordert eine lückenlose Aufklärung.
Ein moralisches Problem
Spitzenverdiener haben keine Geldprobleme. Und trotzdem
frönen wohlbetuchte Bürgerinnen und Bürger dem privaten Geldvermehr und
betrügen nicht nur den Staat, sondern auch die Gemeinschaft, indem sie ihr Geld
in Steueroasen verstecken. Ein Hohn angesichts vieler Menschen in unserem Land,
die hart für ihren Lebensunterhalt arbeiten und pflichtbewusst ihre Steuern
zahlen. Eine Verantwortung für das Gemeinwohl ist bei diesen Angehörigen
sogenannter "Wirtschaftseliten" nicht zu entdecken. Am liebsten
würden sie die staatliche Infrastruktur nutzen, ohne auch nur einen Cent
Steuern zu zahlen. Dafür darf man kein Verständnis haben: Das ist ein asoziales
Verhalten!
Der Fall Zumwinkel ist kein Ausnahmefall
In bestimmten Kreisen spricht man nun von
"schwarzen Schafen" und "individuellem Fehlverhalten". Die immense
Anzahl an Hausdurchsuchungen durch die Steuerfahndung, die sich auf das
Datenmaterial einer einzigen Bank beruft, spricht aber eine andere Sprache. An
erster Stelle muss deshalb die lückenlose Aufklärung des Falls Zumwinkels und
die systematische Aufarbeitung weiterer im Raum stehender Verdachtsfälle stehen.
Das Steuersystem rechtfertigt keinen Betrug
Vermehrt wird von Teilen der Union und von
Wirtschaftsvertretern Kritik laut, aber nicht an Schuldigen und Verdächtigen
oder deren Tat, sondern - ganz im Gegenteil - am Steuersystem. Diese
Behauptungen, das deutsche Steuersystem sei Quell des Übels sind falsch:
Deutschland ist dank unserer Politik seit 1998 kein Hochsteuerland mehr. Einige
behaupten, dass es leichter sei eine Stiftung nach liechtensteinischem Recht zu
gründen als die jährliche Zinsmitteilung seiner Bank in das Steuerformular
einzutragen. Diese Menschen haben keinen Sinn für Realität. Grundsätzlich gilt:
Reiche bringt man nicht durch niedrigere Steuersätze oder einfachere
Steuerregeln dazu, keine Steuern zu hinterziehen. Das ist schlicht eine Frage des
Anstands und der Ehrlichkeit!
Mehr Kontrolle - am besten auf Bundesebene
Gefragt sind jetzt effektive Kontrollen und
Maßnahmen, die einen gleichmäßigen Vollzug der geltenden Steuergesetze
sicherstellen. Zum Beispiel eine Aufstockung der Zahl der Steuerfahnder, die in
Ländern wie Hamburg oder Hessen von den dortigen unionsgeführten Regierungen
zurückgefahren worden ist. Ebenso wichtig wäre die Schaffung einer wirklich bundeseinheitlich
agierenden Steuerverwaltung - ein Thema, das aktuell in der
Föderalismuskommission ansteht. Auch die Diskussion um ein angemessenes
Strafmaß bei solchen Vergehen ist verständlich. Wichtiger ist es jedoch
derzeit, den Druck auf Steuerhinterzieher zu erhöhen und deutlich zu machen,
dass jeder in der Pflicht für die Gemeinschaft steht.
Fazit
Die SPD-Bundestagsfraktion fordert mehr Steuerfahnder und Betriebsprüfer sowie schärfere Kontrollen. Es geht nicht, dass sich ausgerechnet sogenannte Wirtschaftseliten oder andere Spitzenverdiener ihrer Pflicht gegenüber der Gemeinschaft entziehen: Steuerhinterziehung ist kein Kavalliersdelikt, sondern Betrug an der Gesellschaft!
Gemeinsam gegen den Rechtsextremismus in der Westpfalz
Wer die Nachrichten aus der Region verfolgt, kann feststellen, dass seit
einiger Zeit Aktivitäten von Rechtsextremisten festzustellen sind. Da
gibt es u.a. Mahnwachen, Demos der Rechten in Zweibrücken und
Verteilaktionen vor Schulen. Die Landesgeschäftsstelle der NPD ist in
Dahn und in Pirmasens sind die Reps im Stadtrat sehr bemüht um
öffentliche Wirkung.
Soweit einige wenige Fakten. Über Zusammenhänge und Hintergründe bietet
Lydia Westrich ein Referat zum Thema Rechtsextremismus mit dem
Schwerpunkt Westpfalz an. Das Angebot richtet sich z.B. an Schulen,
Sportvereine oder SPD-Ortsvereine.
Interessenten wenden sich bitte an das Bürgerbüro in Pirmasens.








