Wir machen flexible Arbeitszeitregelungen sicherer und attraktiver
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen souverän mit ihrer Zeit umgehen können. Das gilt auch für ihre Lebensarbeitszeit. Ein wichtiges Instrument dafür sind die so genannten Langzeitkonten. Auf ihnen kann geleistete Arbeitszeit längerfristig angespart werden, indem sie in Euro und Cent umgerechnet wird und als Guthaben auf das Konto ,,eingezahlt" wird. Aus diesem Guthaben können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann befristete Auszeiten vom Beruf finanzieren - etwa für Kinderbetreuung, Pflege, Weitetuildung oder einfach ein Sabbat-Jahr. Der Charme der Langzeitkonten liegt darin, dass Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erst anfallen, wenn aus dem Langzeitkonto ausgezahlt wird.
Bisher trugen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer Insolvenz des Arbeitgebers das Risiko, die in der Vergangenheit geieistete ll4ehrarbeit (bzw. deren Gegenwert auf dem Langzeitkonto) vollständig zu verlieren- Auch bei einem Arbeitsplatzwechsel gab es keine gesetzliche Möglichkeit, das erworbene Guthaben zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen.
Wir wollen nun die Langzeitkonten mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen praktikabler und sicherer machen. Es wurde am 25. September im Deutschen Bundestag in 1. Lesung
behandelt und soll zum 01. Januar 2009 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf enthält folgende zentralen Punkte:
(1) Mit einer neuen Definition werden Wertguthaben klarer als bisher von anderen
Arbeitszeitflexibilisierungen (2. B. Gleitzeit) abgegrenzt. Danach sind nur solche
Arbeitszeitkonten Wertguthaben, die nicht den Ausgleich von täglichen Arbeitszeit
oder Produktionsschwankungen zum Ziel haben, sondern zum Ansparen von Geld
vorrangig für längere Freistellungsphasen gedacht sind.
(2) Das Gesetz stärkt die Möglichkeit, Wertguthaben während der Eltern- oder Pflegezeit
oder für eine berufliche Qualifizierung zu nutzen, um einen Gehaltsausfall zu verhindern, da es erstmals die gesetzliche Freistellungsansprüche als Verwendungszwecke nennt. Natürlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertraglich andere Verwendungsmöglichkeiten verabreden.
(3) Das Gesetz verbessert die Absicherung von Wertguthaben im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers. Künftig wird die Deutsche Rentenversicherung den lnsolvenzschutz bei der Betriebsprüfung der Arbeitgeber kontrollieren. Ist er unzureichend
oder fehlt er ganz, ist der Vertrag über das Wertguthaben unwirksam. Wenn das nicht in Ordnung gebracht wird, sind gestundete Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sofort zu zahlen. Deshalb kann von einer hohen Durchsetzung der lnsolvenzsicherung ausgegangen werden. Zudem hat der Arbeitnehmer in diesen Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Arbeitgeber.
(4) Das Gesetz macht klare Vorgaben, um die Risiken der Kapitalanlage zu begrenzen.
Der Aktien- und Aktienfonds-Anteil bei Wertguthaben wird auf 20 Prozent begrenzt. Von dieser Regelung können die Tarifvertragsparteien durch Vereinbarung abweichen. Möglich ist ein Abweichen auch bei einer Anlage für einen gleitenden
Übergang in die Rente, weil bei sehr langfristigen Anlagen das Aktienrisiko weniger
hoch ist. Darüber hinaus wird eine Werterhaltungsgarantie der eingezahlten Beträge
festgeschrieben, die nicht disponibel ist.
(5) Das Gesetz erleichtert die Portabilität (Übertragbarkeit) der Wertguthaben. Arbeitnehmerrinnen und Arbeitnehmer können Wertguthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen, wenn der neue Arbeitgeber nicht bereit ist sie fortzuführen. Dadurch müssen Konten beim Arbeitgeberwechsel nicht mehr aufgelöst werden.
Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen mit Gewerkschaften und Arbeitgebern und stellt einen ausgewogenen Kompromiss dar. Damit wird der Einstieg in ein System, bei dem viele Weiterungen vorstellbar sind, geschaffen. Am Ende könnte ein tarifvertraglich eingerichtetes Langzeitkonto stehen, bei dem über ein ganzes Berufsleben hinweg flexibel eingezahlt und abgehoben werden kann. Schon jetzt ist es möglich, ein Konto zunächst zu überziehen, um es dann wieder auszugleichen. Langzeitkonten bieten den Tarifpartnern viele neue Spielräume. Dies ist eine Chance, mehr Flexibilität im Rahmen sozial abgesicherter Beschäftigung möglich zu machen und so das Fundament für eine neue Kultur im Umgang mit Arbeitszeit zu legen.






