Lydia Westrich
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Lydia Westrich
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Politik für die Jugend

Kinderrechte im Grundgesetz klarstellen

 

  Die SPD-Bundestagsfraktion hat mit ihrem Antrag "Kinderrechte im Grundgesetz klarstellen, Kinder in der Gesellschaft stärken" die Forderung von Unicef, dem deutschen Kinderhilfswerk, dem Kinderschutzbund u. a., die sich im Aktionsbündnis "Kinderrechte ins Grundgesetz" zusammengeschlossen haben aufgegriffen.
Ich habe den Aufruf des Aktionsbündnisses auch mit unterschrieben, denn starke Kinder brauchen starke Rechte. Deshalb will die SPD-Bundestagsfraktion die Kinderrechte ausdrücklich ins Grundgesetz aufnehmen. Damit können wir die Bedingungen, unter denen unsere Kinder aufwachsen, weiter verbessern.
Denn mit einer solchen Grundgesetzänderung machen wir klar: Kinder haben das Recht auf Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit, sie haben das Recht auf Förderung ihrer Stärken und Talente. Sie haben das Recht, vor Vernachlässigung geschützt zu werden. Sie haben das Recht auf Gesundheit, auf gesunde Umwelt, auf Gewaltfreiheit. Unsere Aufgabe ist es, den Kindern zur Verwirklichung ihrer Rechte zu verhelfen und für kindgerechte Lebensbedingungen zu sorgen.
Die Grundgesetzänderung wird dazu führen, dass wir die Bedürfnisse von Kindern bei allen politischen Entscheidungen noch stärker in den Blick nehmen müssen. Ebenso erwarten wir positive Auswirkungen auf den Schutz der Kinder. Der Staat müsste sein Wächteramt noch ernster nehmen, den Jugendämtern käme eine noch wichtigere Rolle im Hinblick auf Wahrung des Kindeswohls zu.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen ein kindergerechtes Deutschland schaffen, in dem jedes Mädchen und jeder Junge seine eigenen Potenziale entwickeln und entfalten kann und dabei von Anfang an als eigenständige Person mit eigenen Rechten wahrgenommen wird. Diese Überzeugung ist der rote Faden unserer Kinder- und Jugendpolitik. Deshalb haben wir bereits das Recht auf gewaltfreie Erziehung eingeführt, deshalb haben wir dafür gesorgt, dass Kinder künftig ab dem ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Bildung und Betreuung in einer Kita oder in der Tagespflege haben. Mit dem Nationalen Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland haben wir in der vergangenen Legislaturperiode einen ganzen Maßnahmenkatalog für mehr Kinderfreundlichkeit verabschiedet. Jetzt die Kinderrechte im Grundgesetz klarzustellen, ist die logische Konsequenz dieser Politik.
Der Aufruf "Kinderrechte-ins-Grundgesetz" kann auf der Seite www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de elektronisch unterzeichnet werden, je mehr Unterstützung es für dieses berechtigte Anliegen gibt, desto eher werden wir unseren Koalitionspartner für die Umsetzung noch in dieser Legislatur gewinnen können.



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