
Umsatzsteuerbefreiung
für die Deutsche Post bleibt vorerst erhalten
Nach langen Beratungen und einigen Anhörungen zum Thema der Umsatzsteuerbefreiung der Deutschen Post für ihre Postuniversaldienstleistungen ist es uns gelungen, zumindest für dieses Jahr eine Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung auf Postdienstleistungen zu verhindern. Die FDP wollte, dass die Post künftig wie andere Anbieter auch ihre Dienstleistungen mehrwertsteuerpflichtig anbieten soll, das wäre für die Kunden ein teurer Spaß geworden.
Die Möglichkeit für andere Postdienstleistungsanbieter, ihre Dienstleistungen umsatzsteuerbefreit anzubieten, wird für die Zukunft natürlich keineswegs ausgeschlossen. Zurzeit kann allerdings nur die Deutsche Post alle Bedingungen des Postuniversaldienstleistungsgesetzes erfüllen, das heißt, ganz bestimmten Anforderungen entsprechen, wie z. B. eine flächendeckende und wochentägliche Versorgung mit bestimmten Postdienstleistungen gewährleisten. Der Europäische Gerichtshof hat im April diesen Jahres entschieden, dass alle Postdienstleistungsanbieter, die diese genau definierten Bedingungen erfüllen, der täglichen Daseinsfürsorge zuzuordnen sind und daher von der Umsatzsteuer befreit werden.
Mir ist wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger eine flächendeckende, umfängliche und kostengünstige Postdienstleistung zur Verfügung steht. Nur wenn andere Anbieter diese Kriterien auch erfüllen können, soll auch ihnen eine Umsatzsteuerbefreiung gewährt werden. Wettbewerb muss mit den gleichen Regeln für alle stattfinden.
Reform der Unternehmensbesteuerung - Sicherung der Steuerbasis
Deutschland hat zum
01.01.2008 ein Unternehmensteuerrecht bekommen, das international
wettbewerbsfähig ist und die Unternehmen animiert, Gewinne nicht länger ins
Ausland zu transferieren, sondern in Deutschland zu investieren. Dadurch wird der der Standort Deutschland und seine Arbeitsplätze insgesamt gestärkt.
Mit der Stärkung der Gewerbesteuer, der
Bekämpfung missbräuchlicher Steuergestaltungen sowie der Verknüpfung mit der
Erbschaftsteuerreform ist es der SPD-Bundestagsfraktion gelungen,
sozialdemokratische Positionen durchzusetzen. Das war keineswegs
selbstverständlich.
mehr…
Umsatzsteuerbetrug
Der Staat verliert jährlich Millionen Euro Umsatzsteuereinnahmen durch Betrüger. 2004 lag der Schaden bei knapp 17 Millionen Euro. Angesichts leerer Kassen schmerzt diese Lücke umso mehr. Deshalb ist die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs ein dringliches Anliegen der Finanzpolitik und auch Thema der Koalitionsverhandlungen.
Wie funktioniert der Umsatzsteuerbetrug?
Ein wesentlicher Teil des Umsatzsteuerbetrugs wird von organisierten Banden begangen. Mit Hilfe von Scheinfirmen nutzen sie aus, dass im Europäischen Binnenland innergemeinschaftliche Lieferungen steuerfrei bleiben. Hochwertige Waren werden durch einen Händlerring geschleust. Jedes mal, wenn ein Händler die angebliche Ware erwirbt, reicht er die Rechnung beim Finanzamt ein. Dieses erstattet - so steht es im Gesetz - die darauf angeblich errichtete Umsatzsteuer sofort und wartet dann vergeblich auf die Zahlung desselben Unternehmens, wenn dieser die Ware weiterverkauft. Diese Betrugsform nennen die Steuerfahnder "Karussellgeschäft" und sind dagegen weitgehend machtlos, denn die Scheinfirmen lösen sich nach wenigen Wochen in Luft auf.
Wie kann dem Umsatzsteuerbetrug der Riegel vorgeschoben werden?
Die Verfolgung und Verhinderung von Umsatzsteuerbetrug gestaltet sich schwierig. Das System der Umsatzsteuer selbst ist betrugsanfällig durch die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. Deshalb hat das Bundesfinanzministerium prüfen lassen, ob ein Systemwechsel bei der Umsatzbesteuerung zur Minderung des Betrugs beitragen könnte. Ein Wechsel zur "Ist-Besteuerung" ist vom Bundesfinanzministerium angedacht; das heißt, Vorsteuererstattung und Umsatzsteuerzahlung fallen erst an, wenn der Kunde seine Rechnung auch gezahlt hat. Gegen eine Umstellung des bisherigen Verfahrens spricht im Moment Brüssel, das einer Umstellung nicht zustimmen möchte. Bei einer Zustimmung müsste eigens eine Ausnahmeregelung für Deutschland geschaffen werden, für die es keine Rechtsgrundlage gibt. Brüssel mahnt statt dessen eine schärfere und effizientere Verfolgung der Umsatzsteuerbetrüger durch Steuerfahnder an, wie sie in England und Holland schon zu durch die Einführung von zentralen, schnellen Eingreifstrupps zu Erfolgen führten. Bei uns gestaltet sich eine solche Vorgehensweise als schwierig, weil die Bundesländer auf ihre Zuständigkeiten pochen und eine bundesweite Fahndungsstelle oder eine Bundesstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Umsatzsteuerbetrug hierzu bislang abgelehnt haben. Eine Verschärfung bei der Telefonüberwachung ist für Experten ein wichtiger Schlüssel bei der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs. Die Rolle des Bundes muss bei der Bekämpfung gestärkt werden, bislang ist die Steuerverwaltung Länderangelegenheit und damit auch die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs. Aber auch die Staatsanwaltschaften und die Polizei der Bundesländer müssen enger zusammenarbeiten. Durch eine bundeseinheitliche Vorgehensweise und bessere Koordinierung der Zuständigkeiten kann der Betrug schneller entdeckt und verfolgt werden. Auch die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften in den einzelnen Bundesländern bzw. im Bund ist in den Überlegungen. Wenn diese Mittel der effizienteren und besser koordinierten Verfolgung des Umsatzsteuerbetrugs ausgebaut und ausgeschöpft werden, werden dem Staat jährlich Millionen Euro Mehreinnahmen zufließen - und die kann er wahrlich brauchen.






